Investitionen & Abschreibungen

Wie werden Computer und Software abgeschrieben?

Die Regelung seit 2021: Sofortabzug für Digitalgüter

Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 hat für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr festgelegt. Das bedeutet in der Praxis: vollständiger Abzug im Anschaffungsjahr.

Betroffen sind:

  • Desktop-Computer, Laptops, Tablets
  • Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Monitore)
  • Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP- und Praxisverwaltungssoftware)
  • Apps und digitale Arbeitsumgebungen

Was nicht unter die 1-Jahres-Regelung fällt

Die Sonderregelung gilt nicht für alle technischen Geräte. Ausgenommen sind:

  • Kassensysteme mit integrierter Hardware – diese folgen eigenen Abschreibungsregeln
  • Server-Infrastruktur in bestimmten Konstellationen
  • Spezialhardware, die nicht als typische IT-Ausstattung eingestuft wird

Praxisbeispiel

Ein Hörakustik-Betrieb kauft im März 2024 vier Laptops für die Filialen, drei Monitore und eine neue Praxisverwaltungssoftware. Gesamtkosten netto: 12.000 Euro.

Ergebnis: Alle 12.000 Euro können im Jahr 2024 vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden – keine Aktivierung und Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich.

Steuerliche Planung

Da Computer und Software sofort abgezogen werden können, lohnt es sich, diese Anschaffungen in einem Jahr mit hohem Gewinn zu tätigen. Der steuerliche Effekt ist im Jahr des Kaufs maximal – danach gibt es keine weiteren Abschreibungen.

Wer eine größere IT-Investition plant, sollte prüfen, ob der Kauf noch im laufenden Jahr oder bereits im Folgejahr sinnvoll ist – je nach erwartetem Gewinn.

Fazit

Computer und Software können seit 2021 im Anschaffungsjahr vollständig abgezogen werden. Das vereinfacht die Buchführung erheblich und ermöglicht eine gezielte steuerliche Planung. Für Kassensysteme und spezielle Hardware gelten abweichende Regeln.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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