Holdingstruktur

Was ist eine Holdingstruktur?

Das Grundprinzip

Im einfachsten Fall:

  • Operative GmbH (Tochter): führt das eigentliche Geschäft, erwirtschaftet Gewinne
  • Holding-GmbH (Mutter): hält die Anteile an der operativen GmbH, empfängt Gewinnausschüttungen
  • Inhaber: hält die Anteile an der Holding, bezieht Einkommen über Geschäftsführervergütung oder Ausschüttung der Holding

Die steuerliche Logik

Wenn die operative GmbH Gewinne an die Holding ausschüttet, greift § 8b Körperschaftsteuergesetz: 95 Prozent der Ausschüttung sind steuerfrei. Nur 5 Prozent gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen der Steuer.

Das Ergebnis: Gewinne können nahezu ungeschmälert auf Holdingebene thesauriert werden. Erst wenn Geld in die private Sphäre fließt, entsteht die volle Steuerbelastung.

Was die Holding ermöglicht

  • Thesaurierung von Gewinnen auf Holdingeben mit ca. 1,5 % effektiver Steuerbelastung
  • Reinvestition in neue operative Einheiten oder Beteiligungen
  • Haftungstrennung: operative Risiken bleiben in der Tochtergesellschaft
  • Strukturierter Vermögensaufbau außerhalb der operativen Risikosphäre
  • Steuerbegünstigter Verkauf von Tochtergesellschaften (§ 8b KStG)

Was die Holding nicht ist

  • Kein Steuersparmodell für laufende Betriebskosten
  • Keine Methode zur steuerfreien Entnahme
  • Kein Schutz gegen alle Haftungsrisiken
  • Kein Instrument für kleine Betriebe ohne nennenswerte Thesaurierung

Fazit

Eine Holdingstruktur trennt operative Aktivität von Vermögensaufbau. Die steuerliche Begünstigung der Gewinnweiterleitung von der Tochter zur Holding macht sie zu einem leistungsfähigen Instrument für Betriebe, die regelmäßig Gewinne thesaurieren und wachsen wollen.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 8b KStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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