Umsatzsteuer

Wie wird Batterieverkauf besteuert?

Warum Batterien nicht begünstigt sind

Die Begünstigung von 7 Prozent gilt nach dem Umsatzsteuergesetz für Hörgeräte als medizinische Hilfsmittel zur Behebung einer Körperbehinderung. Batterien sind kein Hilfsmittel – sie sind Verbrauchsmaterial und damit Zubehör. Zubehör fällt unter den Regelsteuersatz.

Diese Einordnung gilt unabhängig davon:

  • ob die Batterien am gleichen Tag wie das Hörgerät verkauft werden
  • ob sie auf derselben Rechnung ausgewiesen werden
  • ob sie ausschließlich für Hörgeräte bestimmt, sind

Kassensystem und Abrechnung

Ein häufiger Fehler liegt im Kassensystem: Batterien werden als Hörgerätezubehör mit 7 % hinterlegt. Das ist falsch und wird bei Betriebsprüfungen durch den Abgleich von Kassenberichten mit den Umsatzsteuervoranmeldungen erkannt.

Korrekte Einrichtung:

  • Kassensystem: Batterien immer mit 19 % hinterlegen
  • Ausgangsrechnung: Steuersätze getrennt ausweisen
  • Buchhaltung: getrennte Erlöskonten für 7 %- und 19 %-Umsätze

Praxisbeispiel

Ein Kunde kauft Hörgerätebatterien (Größe 13) für 6 Euro netto.

  • Nettopreis: 6,00 Euro
  • Umsatzsteuer 19 %: 1,14 Euro
  • Bruttopreis: 7,14 Euro

Würden die Batterien fälschlicherweise mit 7 % ausgewiesen, würden 0,72 Euro zu wenig Umsatzsteuer abgeführt – bei einem hochvolumigen Batterieverkauf summiert sich das schnell auf vierstellige Beträge pro Jahr.

Vorsteuer aus dem Einkauf

Beim Einkauf von Batterien kann der Betrieb die in der Lieferantenrechnung ausgewiesene Vorsteuer vollständig abziehen. Da Batterien mit 19 % verkauft werden, ist die Vorsteuer aus dem Einkauf in voller Höhe abzugsfähig.

Fazit

Batterieverkauf wird mit 19 Prozent besteuert – ohne Ausnahme. Wer im Kassensystem noch 7 % hinterlegt hat, sollte das unverzüglich korrigieren. Die korrekte Einordnung ist einfach umzusetzen und schützt vor einer der häufigsten Prüfungsbeanstandungen in Hörakustik-Betrieben.

Häufige Folgefragen

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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