Was ist ein Minijob?
Die Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich aus dem Mindestlohn multipliziert mit 43,38 Stunden pro Monat (gerundet). Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (ab 01.01.2026) ergibt sich eine Grenze von 603 Euro pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das bis zu 7.236 Euro.
Überschreitet das monatliche Entgelt diese Grenze – auch nur in einem Monat – liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Bei gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Überschreitungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Abgaben für den Arbeitgeber
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal:
- Rentenversicherung: 15 % des Entgelts
- Krankenversicherung: 13 % des Entgelts (nur bei privat krankenversicherten Minijobbern entfällt der KV-Anteil)
- Pauschalsteuer: 2 % (einheitliche Pauschalsteuer, die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli abgilt)
- Umlage U1 (Krankheit): ca. 0,9–2,0 % je nach Krankenkasse
- Umlage U2 (Mutterschaft): ca. 0,2–0,6 %
- Insolvenzgeldumlage: 0,09 %
- Berufsgenossenschaft: je nach Gefahrklasse
Gesamtbelastung für den Arbeitgeber: ca. 28 bis 32 Prozent des Entgelts.
Abgaben für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer zahlt bei einem Minijob grundsätzlich:
- Rentenversicherung: 3,6 % (Aufstockung auf den vollen Beitragssatz) – der Arbeitnehmer kann sich davon befreien lassen
- Keine Krankenversicherungsbeiträge
- Keine Lohnsteuer (durch die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber abgegolten)
Was der Minijob dem Arbeitnehmer bringt
Durch die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags erhalten Minijobber vollwertige Rentenanwartschaften. Außerdem besteht Anspruch auf:
- gesetzlichen Mindesturlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mutterschutz
- Kündigungsschutz (bei länger als 6 Monaten Beschäftigung im Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern)
Besonderheit: Mehrere Minijobs
Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss aufpassen: Die Entgelte aus mehreren Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreiten sie gemeinsam die Geringfügigkeitsgrenze, wird aus einem der Arbeitsverhältnisse ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Fazit
Ein Minijob ist eine einfache und flexible Beschäftigungsform – mit klar definierten Entgeltgrenzen und pauschalisierten Abgaben für den Arbeitgeber. Für Hörakustiker ist der Minijob typisch für Aushilfen, studentische Teilzeitkräfte oder Reinigungspersonal. Die tatsächliche Arbeitgeberbelastung liegt durch die pauschalen Abgaben bei rund 28 bis 32 Prozent des Entgelts.
Häufige Folgefragen
- Wann lohnt sich ein Minijob?
- Wie funktioniert ein Midijob?
- Was prüft die Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.