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Steuerwissen für Hörakustiker.

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Umsatzsteuer

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Hörgeräte?

Die gesetzliche Grundlage

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Dort sind unter Nummer 52 Hörgeräte und Hörhilfen als begünstigte Erzeugnisse aufgeführt.

Die Begünstigung ist zweckgebunden: Das Hörgerät muss zur Behebung oder Linderung einer Körperbehinderung dienen. Bei der typischen audiologischen Versorgung ist diese Voraussetzung unproblematisch erfüllt.

Was nicht unter 7 Prozent fällt

Die Begünstigung gilt ausschließlich für das Hörgerät selbst. Nicht begünstigt – und damit mit 19 Prozent zu versteuern – sind:

  • Batterien und Akkus
  • Reinigungsmittel und Pflegeprodukte
  • Ersatzteile, die separat verkauft werden
  • Reparaturen und Serviceleistungen (grundsätzlich 19 %)
  • Zubehör ohne unmittelbaren Bezug zur Behinderungsbehebung

Otoplastiken: Zeitpunkt ist entscheidend

Otoplastiken werden unterschiedlich besteuert – abhängig davon, ob sie Teil der Erstversorgung oder ein späterer Austausch sind:

  • Otoplastik als Teil der Erstversorgung, zusammen mit dem Hörgerät geliefert: unselbstständige Nebenleistung → 7 %
  • Otoplastik als späterer Austausch: Reparaturleistung → 19 %

Hinweis OFD Frankfurt (Verfügung vom 17.12.2014): Der spätere Austausch der Otoplastik unterliegt stets 19 Prozent – als Reparaturleistung und weil Prothesenteile und Zubehör ausdrücklich aus der Anlage 2 UStG ausgenommen sind. Es gibt keine Einordnung, die 7 % beim Otoplastik-Austausch rechtfertigt.

Praxisbeispiel

Ein Betrieb verkauft ein Hörgerät für 1.800 Euro netto an einen gesetzlich versicherten Kunden. Zusätzlich werden zwei Batteriepackungen für 12 Euro netto berechnet.

  • Hörgerät: 1.800 Euro + 7 % USt (126 Euro) = 1.926 Euro brutto
  • Batterien: 12 Euro + 19 % USt (2,28 Euro) = 14,28 Euro brutto

Beide Positionen auf einer Rechnung – aber mit unterschiedlichen Steuersätzen. Wer pauschal 7 % auf alles ansetzt, zahlt zu wenig Umsatzsteuer. Wer pauschal 19 % nimmt, zahlt zu viel – und schadet dem Kunden.

Fazit

Hörgeräte werden bei der typischen Versorgung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Zubehör, Batterien und Reparaturen fallen unter 19 Prozent. Die saubere Trennung ist nicht nur steuerlich geboten – sie schützt die Marge und schützt vor Prüfungsrisiken.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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