Holdingstruktur

Was kostet eine Holdingstruktur?

Einmalige Gründungskosten

Bei der Neugründung einer Holding-GmbH entstehen:

  • Notarkosten: ca. 500–1.500 Euro
  • Handelsregistereintrag: ca. 150–300 Euro
  • Stammkapital Holding-GmbH: mindestens 25.000 Euro (davon 12.500 Euro sofort einzuzahlen)
  • Steuerberatungskosten für Strukturgestaltung: ca. 5.000–7.500 Euro

Zusätzlich entstehen bei der Einbringung bestehender GmbH-Anteile in die Holding Kosten für die steuerliche Gestaltung der Einbringung (ggf. steuerfrei nach § 21UmwStG, muss aber fachgerecht umgesetzt werden).

Laufende Mehrkosten

Eine Holdingstruktur bedeutet zwei separate GmbHs mit jeweils eigenem Buchführung- und Jahresabschlussaufwand:

  • Jahresabschluss Holding-GmbH: ca. 2.00–3.000 Euro/Jahr
  • Jahresabschluss operative GmbH (bleibt bestehen): unvermindert
  • Steuererklärungen für beide Gesellschaften
  • Gesellschaftsrechtlicher Aufwand (Gesellschafterversammlungen, Protokolle, Beschlüsse)
  • Offenlegungspflichten für beide Gesellschaften

Wann die Kosten gerechtfertigt sind

Die Mehrkosten von ca. 3.000 bis 4.000 Euro jährlich rechtfertigen sich, wenn der jährliche steuerliche Vorteil diese übersteigt. Bei einem jährlich thesaurierten Betrag von 100.000 Euro und einem Steuervorteil von ca. 23.500 Euro (vs. Direktausschüttung) ist die Holding klar vorteilhaft. Bei einem thesaurierten Betrag von 20.000 Euro sind die Kosten möglicherweise höher als der Vorteil.

Fazit

Eine Holdingstruktur kostet realistisch 3.000 bis 4.000 Euro pro Jahr mehr als eine einfache GmbH. Diese Kosten rentieren sich ab einem dauerhaft thesaurierten Gewinn von ca. 50.000 bis 80.000 Euro jährlich. Darunter sollte die Entscheidung sorgfältig abgewägt werden.

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Eine Holdingstruktur ist eine langfristige strategische Entscheidung. Wir analysieren, ob und wann eine Holding für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Sprechen Sie uns an.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 21UmwStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?