Wie lange werden Ladeneinrichtungen abgeschrieben?
Die drei Kategorien im Überblick
Kategorie 1: Bewegliche Ladeneinrichtung – 8 Jahre
Typische bewegliche Wirtschaftsgüter eines Hörakustik-Fachgeschäfts werden nach § 7 Abs. 1 EStG über 8 Jahre linear abgeschrieben:
- Verkaufstheken und Empfangstheken
- Regale und Präsentationsmöbel für Hörsysteme
- Sitzmöbel im Warte- und Beratungsbereich
- Vitrinen (5–10 Jahre je nach Ausführung laut AfA-Tabelle)
- Spezialregale (6 Jahre laut AfA-Tabelle)
- Theken mit Glas (6 Jahre) oder ohne Glas (10 Jahre)
Beispiel: Ladeneinrichtung für 48.000 Euro netto, Nutzungsdauer 8 Jahre → 6.000 Euro Abschreibung pro Jahr.
Kategorie 2: Ladeneinbauten als selbständige Gebäudeteile – 7 Jahre
Ladeneinbauten und Ladenumbauten, die einem schnellen modischen Wandel unterliegen, gelten steuerlich als selbständige Gebäudeteile (§ 7 Abs. 5a EStG). Für sie hat die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von 7 Jahren (AfA-Satz 14 %) festgelegt.
Typisch für Hörakustik-Fachgeschäfte:
- Spezielle Schaufensteranlagen
- Fest eingebaute Präsentationswände, die dem Ladenkonzept dienen
- Besondere Innenausbauten mit gestalterischem Konzept
- Beleuchtungsanlagen, Klimaanlagen und ähnliche Anlagen, die wirtschaftlich mit einem solchen Ladeneinbau zusammenhängen
Wichtig: Obwohl diese Ladeneinbauten als Gebäudeteile eingestuft werden, gilt nicht die reguläre Gebäude-AfA (33 oder 50 Jahre), sondern wegen der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer die 7-Jahres-Regel.
Kategorie 3: Mietereinbauten in gemieteten Räumen
Mietereinbauten sind beim Mieter als eigene Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Die Abschreibung richtet sich nach der Art des Einbaus:
- Bewegliche Einrichtung: 8 Jahre (allgemeine Regel)
- Ladeneinbauten als Gebäudeteile: 7 Jahre – oder kürzer, wenn die Restlaufzeit des Mietvertrags kürzer ist
Beispiel: Ladeneinbau für 56.000 Euro, Mietvertrag läuft noch 5 Jahre, Ladeneinbau-Nutzungsdauer wäre 7 Jahre → Abschreibung über die kürzere Restlaufzeit von 5 Jahren möglich.
Einzelne Positionen aus der AfA-Tabelle
Für typische Bestandteile der Hörakustik-Ladeneinrichtung gelten folgende Richtwerte:
- Spezialregale: 6 Jahre
- Theken mit Glas: 6 Jahre
- Theken ohne Glas: 10 Jahre
- Vitrinen: 5 Jahre
- Allgemeine Ladeneinrichtung: 8 Jahre
- Ladeneinbauten (modischer Wandel): 7 Jahre
Ladeneinrichtung im Baukastensystem
Bei Ladeneinrichtungen nach dem Baukastensystem – also aus genormten, austauschbaren Einzelelementen – gilt: Die Einzelteile sind in der Regel nicht selbständig nutzbar. GWG-Bewertung und Sofortabzug sind nur möglich, wenn die Gesamtkosten der fertigen Einheit die GWG-Grenze von 800 Euro netto nicht übersteigen.
Praktische Empfehlung
Wer ein Fachgeschäft neu einrichtet oder umbaut, sollte vor der Investition mit dem Steuerberater klären:
- Welche Positionen sind bewegliche Wirtschaftsgüter (8 Jahre)?
- Welche Positionen sind Ladeneinbauten mit modischem Charakter (7 Jahre)?
- Gibt es einzelne Positionen unter 800 Euro netto für den Sofortabzug?
- Wie lang ist die Restlaufzeit des Mietvertrags – begrenzt sie die Abschreibungsdauer?
Fazit
Bewegliche Ladeneinrichtungen werden über 8 Jahre abgeschrieben. Ladeneinbauten mit gestalterischem Charakter, die einem schnellen modischen Wandel unterliegen, werden über 7 Jahre abgeschrieben – nicht über die viel längeren Gebäudeabschreibungszeiten. Die Abgrenzung zwischen diesen Kategorien ist steuerlich bedeutsam und sollte vor der Investition geklärt werden.
Häufige Folgefragen
- Wie werden Hörgeräteprüfgeräte abgeschrieben?
- Was ist eine Abschreibung?
- Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
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Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 7 Abs. 1 EStG
- § 7 Abs
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.