Investitionen & Abschreibungen

Wie werden Hörgeräteprüfgeräte abgeschrieben?

Die maßgebliche AfA-Tabelle für Hörakustiker

Da für Hörakustiker keine eigene Branchentabelle existiert, wird auf die AfA-Tabelle für das Gesundheitswesen (Nr. 99) zurückgegriffen. Diese enthält konkrete Nutzungsdauern für medizinische Geräte und gilt als verbindliche Grundlage für die Finanzverwaltung.

Nutzungsdauern für typische Geräte in der Hörakustik

Aus der AfA-Tabelle Nr. 99 ergeben sich folgende Werte:

  • Hörtestgeräte: 8 Jahre (AfA-Satz 12,5 %)
  • Tonaudiometer: 8 Jahre (AfA-Satz 12,5 %)
  • Impedanzmessgeräte: 8 Jahre (AfA-Satz 12,5 %)
  • Sehtestgeräte: 8 Jahre (AfA-Satz 12,5 %)
  • Praxiseinrichtungen (allgemein): 10 Jahre (AfA-Satz 10 %)
  • Sonstiges Mobiliar: 15 Jahre (AfA-Satz 7 %)

Wichtig: Die AfA-Tabelle Nr. 99 nennt keinen eigenständigen Posten für Hörgeräte-Anpasssysteme oder Computerhörsysteme. Soweit es sich dabei um reine IT-Hardware handelt, gilt seit 2021 die 1-Jahres-Regel (Sofortabzug). Für spezialisierte medizinische Messgeräte der Hörakustik ist 8 Jahre der sachgerechte Ansatz.

Praxisbeispiel

Ein Hörakustik-Betrieb kauft ein neues Hörtestgerät für 16.000 Euro netto:

  • Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle Nr. 99: 8 Jahre
  • Lineare Abschreibung: 16.000 ÷ 8 = 2.000 Euro pro Jahr
  • AfA-Satz: 12,5 % pro Jahr

Bei einem Tonaudiometer für 9.600 Euro netto: 9.600 ÷ 8 = 1.200 Euro pro Jahr.

Degressive Abschreibung

Neben der linearen Abschreibung ist – wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen – die degressive Abschreibung möglich. Dabei wird ein fixer Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Die Abschreibung ist in frühen Jahren höher und sinkt im Zeitverlauf. Bei hohem aktuellem Gewinn kann das vorteilhaft sein.

Beispiel degressive Abschreibung (2,5-fach, max. 25 %): Hörtestgerät für 16.000 Euro, degressive Rate 25 %:

  • Jahr 1: 25 % × 16.000 = 4.000 Euro
  • Jahr 2: 25 % × 12.000 = 3.000 Euro
  • Jahr 3: 25 % × 9.000 = 2.250 Euro
  • Danach Wechsel zur linearen Methode, wenn diese höher ist

Sofortabzug bei geringwertigen Geräten

Einzelne Geräte mit einem Nettopreis bis 800 Euro können sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden – ohne Aktivierung und Abschreibung über mehrere Jahre. Bei Gerätesets oder gebündelten Anschaffungen ist zu prüfen, ob sie als einheitliches Wirtschaftsgut gelten.

Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung

Bei geplanten Neuanschaffungen von Messgeräten kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd berücksichtigt werden – also im Jahr vor dem Kauf. Das verbessert die Liquidität und senkt die Steuerbelastung im Planungsjahr.

Fazit

Hörgerätemessgeräte, Audiometer und Tonaudiometer werden laut AfA-Tabelle Nr. 99 Gesundheitswesen über 8 Jahre abgeschrieben (12,5 % pro Jahr). Die allgemeine AfA-Tabelle oder eine 5-jährige Nutzungsdauer ist für diese Geräte nicht der richtige Ansatz. Wer größere Anschaffungen plant, sollte den Investitionsabzugsbetrag vorab nutzen.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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