Gewinnermittlung & Buchhaltung

Welche Unterlagen müssen für die Buchhaltung gesammelt werden?

Eingangsbelege – Betriebsausgaben

Alle Rechnungen für betriebliche Ausgaben müssen aufbewahrt werden:

  • Lieferantenrechnungen für Hörgeräte, Zubehör, Otoplastik-Material
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Versicherungsnachweise und Prämienabrechnungen
  • Kfz-Rechnungen, Tankbelege (bei betrieblich genutzten Fahrzeugen)
  • Telefonrechnungen, Internetrechnungen
  • Rechnungen für Steuerberatung, Rechtsberatung, Buchführung
  • Kassenbelege für Bürobedarf, Porto, Kleinausgaben
  • Bewirtungsbelege (mit Anlass und Teilnehmern)
  • Fortbildungsbelege

Ausgangsbelege – Betriebseinnahmen

Alle eigenen Rechnungen und Einnahmenachweise gehören in die Buchhaltung:

  • Ausgangsrechnungen an Kunden
  • Abrechnungsunterlagen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen
  • Privatrechnungen an privat versicherte Kunden
  • Kassenberichte und Kassenbücher (bei Bareinnahmen)
  • Gutschriften und Stornobelege
  • Bankeinzahlungsbelege

Kontoauszüge

Alle Kontoauszüge aller betrieblichen Bankkonten müssen lückenlos aufbewahrt werden – als Grundlage für die Abstimmung mit den Buchungen. Selbstverständlich auch digital möglich.

Lohnunterlagen

Für jeden Mitarbeiter sind folgende Unterlagen aufzubewahren:

  • Arbeitsverträge
  • monatliche Lohnabrechnung
  • Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende

Branchenspezifische Unterlagen in der Hörakustik

In der Hörakustik gibt es Dokumente, die für eine korrekte Buchführung besonders wichtig sind:

  • Abrechnungsunterlagen der gesetzlichen Krankenkassen mit Festbetragsnachweis
  • Nachweise über Reparaturpauschalen und deren Laufzeit
  • Dokumentation der Hörgeräteversorgung (Abgabedatum, Versicherter, Betrag)
  • Nachweise über abgebrochene Versorgungen und Rückgaben
  • Inventurlisten zum Jahresende

Was bei fehlenden Belegen passiert

Fehlen Belege, kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug versagen. Fehlende Belege sind außerdem ein klassischer Anlass für Schätzungen bei einer Betriebsprüfung. Im schlimmsten Fall führt die Häufung fehlender Belege zum Verdacht einer unvollständigen Buchführung.

Verlorene Originalbelege können in manchen Fällen durch Kopien, Bankkontoauszüge oder Lieferantenbestätigungen ersetzt werden – aber nur wenn der Verlust glaubhaft gemacht werden kann.

Fazit

Belegsammlung ist keine Bürokratie – sie ist Schutz. Wer vollständige Unterlagen führt, kann eine Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. Wer Belege verliert oder nicht sammelt, verliert nicht nur Steuersparpotenzial, sondern riskiert Schätzungen zu seinem Nachteil.

Häufige Folgefragen

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Buchhaltung und Gewinnermittlung sind immer von der konkreten Betriebssituation abhängig. Wenn Sie wissen möchten, welche Lösung für Ihren Betrieb die richtige ist, sprechen Sie uns an.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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