Investitionen & Abschreibungen

Wann kann ich geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben?

Die gesetzliche Grundlage

Die GWG-Regelung ist in § 6 Abs. 2 EStG geregelt. Voraussetzung für den Sofortabzug:

  • Nettokaufpreis (ohne USt) nicht mehr als 800 Euro
  • Das Wirtschaftsgut ist selbständig nutzbar – also nicht zwingend auf ein anderes Gerät angewiesen
  • Es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Was in der Hörakustik typischerweise als GWG gilt

  • Kleinere Werkzeuge und Geräte unter 800 Euro netto
  • Einzelne Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Headset)
  • Büromöbel unter der Grenze
  • Kleinere Messgeräte oder Zubehörteile
  • Einzelne Softwarelizenzen unter 800 Euro

Der Sammelposten als Alternative

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro netto gibt es alternativ die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden (§ 6 Abs. 2a EStG). Alle im Jahr angeschafften Güter dieser Kategorie werden in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben – unabhängig davon, ob einzelne Gegenstände vorher ausscheiden.

Der Sammelposten ist einfacher in der Verwaltung, aber steuerlich weniger attraktiv als der Sofortabzug. Beide Methoden können nicht gleichzeitig genutzt werden – der Betrieb muss sich für eine entscheiden.

Selbständige Nutzbarkeit als Schlüsselfrage

Ein GWG muss selbständig nutzbar sein. Das bedeutet: Es muss unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern eine eigene Funktion erfüllen können.

Grenzfall in der Hörakustik: Einzelne Komponenten eines Messsystems, die nur im Verbund funktionieren, gelten nicht als selbständig nutzbar und können nicht einzeln als GWG abgezogen werden – auch wenn der Einzelpreis unter 800 Euro liegt.

Buchführungspflicht

GWG bis 250 Euro netto müssen nicht im Anlagenverzeichnis erfasst werden. Für GWG zwischen 250 und 800 Euro ist eine Aufnahme ins Anlagenverzeichnis empfohlen – schon als Nachweis bei einer Betriebsprüfung.

Fazit

Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können sofort abgezogen werden – ohne Abschreibung über mehrere Jahre. Das ist ein einfaches, effektives Instrument zur Gewinnminderung. Wer mehrere kleinere Anschaffungen plant, sollte den GWG-Sofortabzug systematisch nutzen und im Jahresabschluss dokumentieren.

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Investitionsentscheidungen haben steuerliche, bilanzielle und liquiditätsmäßige Auswirkungen. Wenn Sie eine Investition planen, sprechen Sie uns rechtzeitig an – bevor die Entscheidung gefallen ist.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 6 Abs. 2 EStG
  • § 6 Abs

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?