GmbH & Rechtsform

Was ist ein Geschäftsführervergütung?

Funktion des Geschäftsführervergütung

Das Geschäftsführervergütung hat eine doppelte Funktion: Es sichert dem Geschäftsführer ein laufendes Einkommen – unabhängig von der jährlichen Gewinnausschüttung – und es reduziert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene.

Steuerliche Behandlung

Bei der GmbH

Das Geschäftsführervergütung ist Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernder Gewinn der GmbH. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden auf den verbleibenden Gewinn berechnet.

Beim Geschäftsführer

Das Gehalt wird als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit besteuert – mit Lohnsteuer nach dem individuellen Steuersatz und – je nach Beteiligungsquote und Vertragsgestaltung – mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Fremdvergleich

Entscheidend: Das Geschäftsführervergütung muss der Höhe nach angemessen sein – also dem entsprechen, was man einem fremden, qualifizierten Geschäftsführer zahlen würden. Ein unangemessen hohes Gehalt wird als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet und steuerlich neu eingeordnet.

Orientierungspunkte für die angemessene Höhe:

  • Branchenvergleich (Hörakustik: typisch 60.000–120.000 Euro/Jahr je nach Betriebsgröße)
  • Qualifikation und Verantwortungsumfang
  • Ertragssituation der GmbH
  • Gesamtausstattung (Gehalt + Zusatzleistungen + Firmenwagen)

Formale Anforderungen

Der Anstellungsvertrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich abgeschlossen werden. Er muss klare Regelungen zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Nebenleistungen enthalten. Nachträglich erstellte oder mündlich vereinbarte Vergütungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Geschäftsführervergütung und Sozialversicherung

Die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Höhe der Beteiligung ab:

  • Unter 50 % Beteiligung und kein beherrschender Einfluss: tendentiell sozialversicherungspflichtig
  • 50 % oder mehr Beteiligung: grundsätzlich selbständig, nicht sozialversicherungspflichtig
  • Im Zweifel: Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

Fazit

Das Geschäftsführervergütung ist ein zentrales Gestaltungsinstrument in der GmbH. Es muss angemessen, schriftlich vereinbart und tatsächlich ausgezahlt werden. Zu hoch angesetzte Gehälter werden als vGA neu qualifiziert – mit steuerlich nachteiligen Folgen.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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