Gewinnermittlung & Buchhaltung

Wann muss ein Hörakustiker bilanzieren?

Die gesetzlichen Schwellenwerte

Nach § 141 Abgabenordnung (AO) besteht Bilanzierungspflicht für Gewerbetreibende, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird:

  • Jahresumsatz mehr als 800.000 Euro, oder
  • Jahresgewinn mehr als 80.000 Euro

Achtung: Es reicht, wenn nur eine der beiden Grenzen überschritten wird. Das Finanzamt fordert dann schriftlich zur Bilanzierung auf. Die Pflicht beginnt ab dem Folgejahr nach der Aufforderung.

Rechtsformabhängige Bilanzpflicht

Unabhängig von Umsatz und Gewinn besteht Bilanzierungspflicht kraft Rechtsform:

  • GmbH: immer bilanzpflichtig
  • UG (haftungsbeschränkt): immer bilanzpflichtig
  • OHG, KG: grundsätzlich bilanzpflichtig
  • Einzelunternehmen und GbR: nur bei Überschreiten der Schwellenwerte

Was passiert bei Überschreitung der Schwellen

Überschreitet ein Einzelunternehmer die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, informiert das Finanzamt schriftlich. Ab dem übernächsten Jahr muss dann bilanziert werden. Wer die Aufforderung ignoriert, bilanziert faktisch dennoch – das Finanzamt schätzt dann die Verhältnisse, was regelmäßig zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt.

Rückkehr zur EÜR

Wer einmal zur Bilanzierung verpflichtet war, kann zur EÜR zurückkehren, wenn die Schwellenwerte dauerhaft unterschritten werden. Auch dafür muss das Finanzamt informiert werden. Ein Systemwechsel hat steuerliche Folgen und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Praxisbeispiel

Ein Hörakustik-Fachgeschäft erzielt in 2024 einen Umsatz von 850.000 Euro. Die 800.000-Euro-Grenze ist überschritten. Das Finanzamt informiert den Inhaber. Ab 2026 muss bilanziert werden.

Im gleichen Betrieb liegt der Gewinn bei 70.000 Euro – also unter der 80.000-Euro-Grenze. Trotzdem gilt die Bilanzierungspflicht, weil die Umsatzgrenze überschritten ist.

Freiwillige Bilanzierung

Auch unterhalb der Schwellen kann freiwillig bilanziert werden. Das ist sinnvoll, wenn:

  • Bankfinanzierungen geplant sind – Banken verlangen in der Regel Bilanzen
  • der Betrieb betriebswirtschaftlich professionell geführt werden soll
  • eine spätere GmbH-Gründung oder ein Verkauf des Betriebs angedacht ist

Fazit

Die Bilanzierungspflicht entsteht bei Überschreitung von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn – oder kraft Rechtsform. Wer die Schwellen kennt, kann rechtzeitig planen. Der Wechsel zwischen EÜR und Bilanz hat steuerliche Konsequenzen und sollte nie ohne Beratung erfolgen.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 141 Abgabenor

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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