Umsatzsteuer

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz?

Die gesetzliche Grundlage

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG bestimmt, dass bestimmte Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. In Anlage 2 des UStG sind diese Gegenstände aufgelistet. Darunter fallen unter Nummer 52 Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere Vorrichtungen zur Behebung von Körperschäden – zu denen Hörgeräte zählen.

Voraussetzungen für die Begünstigung

Damit der ermäßigte Steuersatz gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Lieferung vor – also die Übertragung der Verfügungsmacht über das Hörgerät
  • Das Gerät ist ein Hilfsmittel zur Behebung einer Körperbehinderung
  • Es handelt sich um ein Hörgerät im Sinne der Anlage 2 UStG

Bei der typischen audiologischen Versorgung sind diese Voraussetzungen unproblematisch erfüllt.

Was ebenfalls begünstigt sein kann

Neben dem Hörgerät selbst kann der ermäßigte Steuersatz in bestimmten Konstellationen auch auf folgende Positionen anwendbar sein:

  • Otoplastiken, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zur Hörgerätelieferung erbracht werden
  • Bestimmte Zubehörteile, die unmittelbarer und untrennbarer Bestandteil der Hauptleistung sind – aber nur bei entsprechender Dokumentation und Leistungsstruktur

Was nicht begünstigt ist

Nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen:

  • Batterien und Akkus
  • Reinigungsprodukte
  • Reparatur- und Wartungsleistungen
  • Separat abgerechnetes Zubehör
  • Beratungsleistungen ohne Gerätelieferung

Abgrenzung: Nebenleistung vs. eigenständige Leistung

Eine Leistung gilt als Nebenleistung, wenn sie im wirtschaftlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Hauptleistung steht und ohne die Hauptleistung keinen eigenständigen Sinn ergibt. In diesem Fall teilt sie das steuerliche Schicksal der Hauptleistung.

Wird eine Leistung separat in Rechnung gestellt oder tritt sie zeitlich versetzt auf, verliert sie den Status der Nebenleistung und ist eigenständig zu beurteilen.

Fazit

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Hörgeräten als medizinische Hilfsmittel. Alles, was darüber hinausgeht – Zubehör, Reparaturen, Serviceleistungen – wird mit 19 Prozent besteuert. Die saubere Abgrenzung zwischen begünstigter Hauptleistung und regelbesteuerter Nebenleistung ist das zentrale Thema der Umsatzsteuer in der Hörakustik.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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