Welche steuerfreien Zusatzleistungen gibt es?
Übersicht der wichtigsten steuerfreien Leistungen
Sachbezug bis 50 Euro/Monat
Der monatliche Sachbezugsfreibetrag erlaubt steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Nicht genutzte Monate können nicht auf andere Monate übertragen werden. Zulässig sind Gutscheinkarten, Sachgutscheine oder ähnliche Leistungen – kein Bargeld.
Kinderbetreuungszuschuss
Arbeitgeber können die Kosten für Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder steuerfrei übernehmen – ohne Betragsbegrenzung. Voraussetzung: Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gewährt und die Betreuung erfolgt nicht im eigenen Haushalt des Mitarbeiters.
Gesundheitsförderung bis 600 Euro/Jahr
Zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Begünstigt sind Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention – wenn sie von der Krankenkasse als förderfähig anerkannt sind.
Jobticket / Deutschlandticket
Seit 2024 sind Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket steuerfrei – auch wenn der Arbeitnehmer das Ticket privat nutzt. Voraussetzung: Die Leistung wird zusätzlich zum Gehalt gewährt.
Fahrrad-Leasing (Jobrad)
Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrrad oder E-Bike zur Nutzung, gilt seit 2020 ein stark reduzierter geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Das macht Jobrad-Leasing für Arbeitnehmer sehr attraktiv.
Essenszuschuss
Arbeitgeber können Mahlzeiten in der Betriebskantine oder Essensgutscheine bis zum amtlichen Sachbezugswert steuerfrei zuwenden. 2025 beträgt der tägliche Sachbezugswert für Mittagessen 4,40 Euro – dieser Betrag ist steuerfrei, alles darüber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
Betriebliche Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, die der Arbeitgeber veranlasst, sind unbegrenzt steuerfrei.
Aufmerksamkeiten
Sachgeschenke aus persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum) sind bis zu 60 Euro steuerfrei – je Anlass, nicht pro Jahr.
Kombinierbarkeit
Die meisten steuerfreien Leistungen können miteinander kombiniert werden. Ein Mitarbeiter kann gleichzeitig einen Sachbezug, einen Essenszuschuss und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten – sofern die jeweiligen Grenzen eingehalten werden.
Die entscheidende Bedingung
Alle steuerfreien Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wer bestehende Gehaltsbestandteile in steuerfreie Leistungen umwandelt (Gehaltsumwandlung), gefährdet die steuerliche Anerkennung – mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge und des Jobrads.
Fazit
Das Spektrum steuerfreier Zusatzleistungen ist breit und kann gezielt für die Mitarbeiterbindung und Nettolohnoptimierung eingesetzt werden. Für Hörakustiker empfiehlt sich eine strukturierte Analyse: Welche Leistungen passen zur Belegschaft, und welche lassen sich mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzen?
Häufige Folgefragen
- Was ist ein Sachbezug?
- Wie funktioniert ein Fahrtkostenzuschuss?
- Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?
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Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 Nr
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.