Gewinnermittlung & Buchhaltung

Was gehört alles in die Buchhaltung eines Hörakustik-Betriebs?

Betriebseinnahmen

Alle Erlöse aus der betrieblichen Tätigkeit gehören in die Buchhaltung:

  • Erlöse aus dem Verkauf von Hörgeräten (getrennt nach 7 % und 19 % USt)
  • Erlöse aus dem Verkauf von Zubehör und Batterien (19 %)
  • Servicepauschalen und Nachbetreuungserlöse
  • Reparaturpauschalen der Krankenkassen
  • Eigenanteile und Zuzahlungen der Kunden
  • Erstattungen durch gesetzliche und private Krankenversicherungen
  • Sonstige betriebliche Einnahmen

Betriebsausgaben

Alle betrieblich veranlassten Aufwendungen sind zu erfassen:

  • Wareneinkauf: Hörgeräte, Zubehör, Batterien, Otoplastik-Material
  • Personalkosten: Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Raumkosten: Miete, Nebenkosten, Instandhaltung der Geschäftsräume
  • Abschreibungen: auf Ladeneinrichtung, Messtechnik, IT, Fahrzeuge
  • Fahrzeugkosten: Kraftstoff, Versicherung, KFZ-Steuer, Reparaturen
  • Werbekosten und Marketingaufwendungen
  • Versicherungen
  • Steuerberatungs- und Buchführungskosten
  • Telefon, Internet, Bürobedarf
  • Fortbildungskosten
  • Zinsen auf Betriebsdarlehen

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ein eigener Buchungskreis und muss vollständig und korrekt erfasst werden:

  • Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen (7 % und 19 % getrennt)
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Jahresumsatzsteuererklärung

In der Hörakustik ist die korrekte Zuordnung der Steuersätze besonders wichtig – falsche Zuordnungen sind ein häufiges Prüfungsfeld.

Anlagevermögen

Alle betrieblichen Anlagegüter werden im Anlagenverzeichnis erfasst und abgeschrieben:

  • Ladeneinrichtung und Umbaumaßnahmen
  • Hörgerätemessgeräte und Anpasssysteme
  • Computer, Software, Kassensysteme
  • Fahrzeuge
  • Sonstige Betriebsausstattung

Branchenspezifische Besonderheiten

In der Hörakustik gibt es Buchungsvorgänge, die besondere Sorgfalt erfordern:

  • Zeitpunkt der Erlösrealisierung bei Hörgeräteversorgungen – Abschluss der Versorgung oder Zahlungseingang?
  • Reparaturpauschalen, die mehrere Jahre abdecken – Abgrenzungsposten erforderlich
  • Rückstellungen für Nachbetreuungsverpflichtungen
  • Gutschriften und Rückforderungen der Krankenkassen
  • Unterschied zwischen Vorführgeräten (Anlagevermögen) und Lagergeräten (Umlaufvermögen)

Fazit

Die Buchhaltung eines Hörakustik-Betriebs ist breiter als die vieler anderer Branchen – wegen der Mischung aus Produktverkauf, Serviceleistungen, Krankenkassenabrechnung und branchenspezifischen Pauschalen. Wer alle Positionen vollständig und korrekt erfasst, schafft die Grundlage für eine belastbare Gewinnermittlung und eine ruhige Betriebsprüfung.

Häufige Folgefragen

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Buchhaltung und Gewinnermittlung sind immer von der konkreten Betriebssituation abhängig. Wenn Sie wissen möchten, welche Lösung für Ihren Betrieb die richtige ist, sprechen Sie uns an.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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