Holdingstruktur

Wie funktioniert die Steuerersparnis bei einer Holding?

Das Prinzip § 8b KStG

Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte Schachtelprivileg: Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft empfängt, an der sie zu mindestens 10 Prozent beteiligt ist, sind zu 95 Prozent steuerfrei.

Das bedeutet konkret: Wenn die operative GmbH 100.000 Euro Gewinn an die Holding ausschüttet:

  • Steuerfreier Anteil: 95.000 Euro (95 %)
  • Steuerpflichtiger Anteil: 5.000 Euro (5 % pauschale Betriebsausgaben)
  • Steuer auf 5.000 Euro (ca. 30 %): ca. 1.500 Euro
  • Effektive Steuerbelastung: ca. 1,5 Prozent
  • Verfügbar für Reinvestition: 98.500 Euro

Vergleich: Mit und ohne Holding

Ohne Holding: Ausschüttung direkt an den Gesellschafter

Operative GmbH schüttet 100.000 Euro aus:

  • Körperschaftsteuer + GewSt (ca. 30 %): bereits gezahlt
  • Abgeltungsteuer beim Gesellschafter (25 %): 25.000 Euro
  • Dem Gesellschafter verbleiben netto: 75.000 Euro

Mit Holding: Ausschüttung an die Holding

  • Steuer auf Holdingebene (§ 8b KStG, effektiv ca. 1,5 %): 1.500 Euro
  • Der Holding verbleiben: 98.500 Euro für Reinvestition
  • Vorteil gegenüber Direktausschüttung: 23.500 Euro mehr Reinvestitionskapital

Dieser Vorteil entfaltet sich über den Zinseszinseffekt: Wer jährlich 23.500 Euro mehr reinvestiert, akkumuliert über 20 Jahre einen erheblichen Vermögensunterschied.

Wann fließt die Steuer?

Die Steuer wird nicht dauerhaft vermieden – sie wird verschoben. Wenn der Inhaber Geld aus der Holding entnimmt (Ausschüttung der Holding an den Inhaber als natürliche Person), entsteht Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren. Der Vorteil liegt im Zeitraum dazwischen: Das unversteuerte Kapital kann reinvestiert werden.

Steuerfreier Anteilsverkauf

Ein weiterer Vorteil: Wenn die Holding Anteile an einer operativen Tochtergesellschaft veräußert, ist der Veräußerungsgewinn ebenfalls zu 95 Prozent steuerfrei (§ 8b KStG). Das macht die Holding zum idealen Instrument für den Aufbau und Verkauf von Tochtergesellschaften.

Fazit

Die Steuerersparnis der Holding entsteht nicht durch Steuervermeidung, sondern durch Steuerstundung und den Zinseszinseffekt auf nahezu unversteuertem Kapital. Bei dauerhafter Thesaurierung und langen Investitionshorizonten ist dieser Effekt erheblich.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 8b KStGIm
  • § 8b KStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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