Was ist ein Sachbezug?
Die gesetzliche Grundlage
Die steuerfreie Sachbezugsgrenze ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sie wurde zum 01.01.2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Entscheidend ist: Es muss sich um einen Sachbezug handeln – keine Geldleistung, kein Gutschein, der in Geld ausgezahlt werden kann.
Was als Sachbezug gilt
Als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden:
- Prepaid-Gutscheinkarten für Tankstellen, Supermärkte, Online-Händler
- Gutscheine für Restaurantbesuche, Kino, Freizeitaktivitäten
- Warengutscheine von Einzelhändlern
- Tankgutscheine (Sachleistung, nicht Geldersatz)
Nicht als Sachbezug anerkannt werden:
- Bargeldauszahlungen
- Überweisung auf das Konto des Mitarbeiters
- Gutscheine, die gegen Bargeld eingetauscht werden können
- Gutscheine ohne Einschränkung auf bestimmte Waren oder Dienstleister
Die 50-Euro-Grenze im Detail
Die Grenze gilt pro Monat und pro Mitarbeiter. Wird sie in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag – er kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Wird die Grenze auch nur um 1 Euro überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Achtung: Wenn ein Arbeitgeber mehrere Sachbezüge gewährt, werden alle zusammengerechnet. Ein 30-Euro-Tankgutschein und ein 25-Euro-Supermarktgutschein im selben Monat ergeben 55 Euro – und damit eine vollständige Steuerpflicht.
Anforderungen seit 2022
Seit dem 01.01.2022 gelten strengere Anforderungen an Gutscheinkarten. Zulässig sind nur noch Gutscheine, die:
- ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen
- keine Barauszahlung ermöglichen
- im Inland einlösbar sind
- den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen
Viele Anbieter haben ihre Produkte entsprechend angepasst. Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Gutscheindienstleisters auf die aktuelle ZAG-Konformität zu achten.
Praxisbeispiel
Ein Hörakustiker gewährt jedem seiner 5 Mitarbeiter monatlich einen Sachbezug von 50 Euro über eine Gutscheinkarte.
- Steuerfreier Vorteil für den Mitarbeiter: 50 Euro/Monat = 600 Euro/Jahr
- Kosten für den Arbeitgeber: 50 Euro/Monat pro Mitarbeiter = 250 Euro/Monat für alle 5
- Keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Lohnsteuer
- Vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig
Fazit
Der Sachbezug ist eines der einfachsten und effektivsten Instrumente der Nettolohnoptimierung. Mit minimalem Verwaltungsaufwand können Mitarbeitern 600 Euro pro Jahr steuerfrei zukommen – was einer Nettogehaltserhöhung ohne entsprechende Bruttokosten entspricht.
Häufige Folgefragen
- Wie funktioniert Nettolohnoptimierung?
- Wie funktioniert eine Gutscheinkarte?
- Welche steuerfreien Zusatzleistungen gibt es?
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Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 8 Abs. 2 Satz
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.