Mitarbeiter & Lohn

Was ist ein Sachbezug?

Die gesetzliche Grundlage

Die steuerfreie Sachbezugsgrenze ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sie wurde zum 01.01.2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Entscheidend ist: Es muss sich um einen Sachbezug handeln – keine Geldleistung, kein Gutschein, der in Geld ausgezahlt werden kann.

Was als Sachbezug gilt

Als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden:

  • Prepaid-Gutscheinkarten für Tankstellen, Supermärkte, Online-Händler
  • Gutscheine für Restaurantbesuche, Kino, Freizeitaktivitäten
  • Warengutscheine von Einzelhändlern
  • Tankgutscheine (Sachleistung, nicht Geldersatz)

Nicht als Sachbezug anerkannt werden:

  • Bargeldauszahlungen
  • Überweisung auf das Konto des Mitarbeiters
  • Gutscheine, die gegen Bargeld eingetauscht werden können
  • Gutscheine ohne Einschränkung auf bestimmte Waren oder Dienstleister

Die 50-Euro-Grenze im Detail

Die Grenze gilt pro Monat und pro Mitarbeiter. Wird sie in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag – er kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Wird die Grenze auch nur um 1 Euro überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.

Achtung: Wenn ein Arbeitgeber mehrere Sachbezüge gewährt, werden alle zusammengerechnet. Ein 30-Euro-Tankgutschein und ein 25-Euro-Supermarktgutschein im selben Monat ergeben 55 Euro – und damit eine vollständige Steuerpflicht.

Anforderungen seit 2022

Seit dem 01.01.2022 gelten strengere Anforderungen an Gutscheinkarten. Zulässig sind nur noch Gutscheine, die:

  • ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen
  • keine Barauszahlung ermöglichen
  • im Inland einlösbar sind
  • den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen

Viele Anbieter haben ihre Produkte entsprechend angepasst. Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Gutscheindienstleisters auf die aktuelle ZAG-Konformität zu achten.

Praxisbeispiel

Ein Hörakustiker gewährt jedem seiner 5 Mitarbeiter monatlich einen Sachbezug von 50 Euro über eine Gutscheinkarte.

  • Steuerfreier Vorteil für den Mitarbeiter: 50 Euro/Monat = 600 Euro/Jahr
  • Kosten für den Arbeitgeber: 50 Euro/Monat pro Mitarbeiter = 250 Euro/Monat für alle 5
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Lohnsteuer
  • Vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig

Fazit

Der Sachbezug ist eines der einfachsten und effektivsten Instrumente der Nettolohnoptimierung. Mit minimalem Verwaltungsaufwand können Mitarbeitern 600 Euro pro Jahr steuerfrei zukommen – was einer Nettogehaltserhöhung ohne entsprechende Bruttokosten entspricht.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 8 Abs. 2 Satz

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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