Betriebsorganisation & Verträge

Welche Versicherungen braucht ein Hörakustik-Betrieb?

Betriebliche Pflichtversicherungen

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)

Die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für alle Betriebe mit Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag wird auf Basis der Lohnsumme berechnet und ist vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Als Inhaber ohne Mitarbeiter besteht ein freiwilliges Beitrittsrecht.

Dringend empfohlene betriebliche Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Absicherung für jeden Betrieb. Sie deckt Schäden ab, die der Betrieb oder seine Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen – zum Beispiel wenn ein Hörgerät fehlerhaft angepasst wurde und dem Kunden ein Schaden entsteht, oder wenn ein Kunde in den Räumlichkeiten stürzt.

Für Hörakustiker sollte die Betriebshaftpflicht explizit die Tätigkeit als Hörakustiker einschließen – einschließlich der medizintechnischen Beratungs- und Anpassleistungen.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert das Betriebsinventar gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab. In der Hörakustik sind Messgeräte, Kassensysteme, Computer und Lagerbestand oft erhebliche Werte – eine ausreichende Versicherungssumme ist wichtig.

Zu beachten: Der Warenbestand (Hörgeräte) sollte explizit eingeschlossen sein und die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen – Unterversicherung führt bei Schaden zur anteiligen Kürzung der Leistung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn der Betrieb durch einen Schaden (Brand, Wasserschaden) vorübergehend nicht betrieben werden kann, laufen Fixkosten – Miete, Lohn – weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten für die Dauer der Unterbrechung.

Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten mit Mietern, Mitarbeitern, Lieferanten oder Krankenkassen entstehen auch in gut geführten Betrieben. Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

Persönliche Absicherung des Inhabers

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Inhaber eines Hörakustik-Betriebs hat kein Gehalt, das bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit weitergezahlt wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbständige existenziell wichtig. Der Beitrag ist allerdings keine Betriebsausgabe, sondern eine private Ausgabe – steuerlich absetzbar nur im Rahmen der Sonderausgaben.

Krankentagegeldversicherung

Selbständige haben keine Lohnfortzahlung. Bei längerer Krankheit entsteht unmittelbar ein Liquiditätsproblem. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab einem vereinbarten Karenztag (z. B. dem 43. Tag) ein tägliches Krankentagegeld.

Steuerliche Behandlung

Versicherungsprämien für betriebliche Risiken – Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz – sind vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Prämien für persönliche Absicherung (BU, Krankentagegeld) sind keine Betriebsausgaben, können aber als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Fazit

Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung sind das Minimum für jeden Hörakustik-Betrieb. Betriebsunterbrechung und Rechtsschutz sind dringend empfohlen. Die persönliche Absicherung des Inhabers über Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige unverzichtbar – auch wenn sie keine Betriebsausgabe ist.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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