Mitarbeiter & Lohn

Welche Lohnnebenkosten entstehen für Arbeitgeber?

Gesetzliche Lohnnebenkosten im Einzelnen

Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig aufgeteilt wird. Der durchschnittliche Gesamtzusatzbeitrag lag 2025 bei ca. 2,5 Prozent.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent – je zur Hälfte getragen. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich damit auf 9,3 Prozent des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent – je zur Hälfte. Arbeitgeberanteil: 1,3 Prozent.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent (2025). Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent (vollständig vom Arbeitnehmer). Der Arbeitgeberanteil beträgt grundsätzlich 1,7 Prozent. In Sachsen gilt eine abweichende Regelung.

Berufsgenossenschaft

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Er wird auf Basis der Lohnsumme und der Gefahrklasse des Betriebs berechnet. Für Hörakustiker liegt er typischerweise bei 0,5 bis 1,5 Prozent der Jahres-Bruttolohnsumme.

Zusammenfassung der Arbeitgeberanteile (2025)

Alle Angaben als Prozent des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze West: 8.050 Euro/Monat in der RV, 5.512,50 Euro/Monat in der KV):

  • Krankenversicherung: ca. 8,45 % (inkl. halber Zusatzbeitrag)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 1,7 %
  • Summe Arbeitgeberanteil SV: ca. 20,75 %
  • Berufsgenossenschaft: ca. 0,5–1,5 %
  • Gesamte Lohnnebenkosten: ca. 21–22 % des Bruttogehalts

Indirekte Lohnnebenkosten

Zusätzlich zu den gesetzlichen Beiträgen entstehen weitere indirekte Kosten:

  • Urlaub: 20–30 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Jahr
  • Krankheit: 6 Wochen Entgeltfortzahlung pro Erkrankung, vollständig vom Arbeitgeber
  • Feiertage: je nach Bundesland 9–13 bezahlte Feiertage pro Jahr
  • Lohnabrechnung: Kosten für Steuerberater oder Lohnabrechnungssoftware

Freiwillige Zusatzleistungen

Viele Hörakustiker bieten darüber hinaus freiwillige Zusatzleistungen an, die ebenfalls Kosten verursachen – aber steuerliche Vorteile bieten können:

  • Sachbezüge (Sachgutscheine bis 50 Euro/Monat)
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Internetpauschale

Fazit

Lohnnebenkosten von rund 21 bis 22 Prozent über dem Bruttogehalt sind für Hörakustiker der Regelfall. Dazu kommen indirekte Kosten für Urlaub, Krankheit und Verwaltung. Wer Personalkosten realistisch kalkulieren will, muss alle diese Positionen berücksichtigen – nicht nur das vereinbarte Gehalt.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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