Wissen schafft Klarheit

Steuerwissen für Hörakustiker.

121 Antworten. 9 Themenbereiche.

GmbH & Rechtsform

Wie funktioniert die Besteuerung einer GmbH?

Ebene 1: Besteuerung auf Gesellschaftsebene

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer – das ergibt eine effektive Körperschaftsteuerbelastung von ca. 15,83 Prozent.

Gewerbesteuer

Zusätzlich zahlt die GmbH Gewerbesteuer – ohne den Freibetrag, der Einzelunternehmern zusteht. Bei einem typischen Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich: Messzahl 3,5 % × 400 % = 14 % Gewerbesteuerbelastung. Die Gewerbesteuer ist bei der GmbH nicht auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.

Gesamtbelastung auf GmbH-Ebene

Körperschaftsteuer (ca. 15,83 %) plus Gewerbesteuer (ca. 14 %) ergibt eine Gesamtbelastung von rund 29–32 Prozent je nach Gemeinde-Hebesatz.

Ebene 2: Besteuerung beim Gesellschafter

Abgeltungsteuer

Gewinnausschüttungen der GmbH an natürliche Personen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer – die GmbH behält sie ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Teileinkünfteverfahren

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren beantragen, wenn er zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder bei mindestens 1 Prozent Beteiligung eine berufliche Tätigkeit für die GmbH mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss ausübt. Der Antrag bindet fünf Jahre. Beim Teileinkünfteverfahren:

  • 60 Prozent der Ausschüttung sind steuerpflichtig
  • 40 Prozent sind steuerfrei
  • Dafür sind Werbungskosten zu 60 Prozent abzugsfähig

Das Teileinkünfteverfahren ist vorteilhaft, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter rund 42–44 Prozent (je nach Solidaritätszuschlag und persönlicher Situation) liegt oder wenn Werbungskosten anfallen.

Das Geschäftsführergehalt

Die Geschäftsführervergütung ist Betriebsausgabe der GmbH – sie mindert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerlast auf Gesellschaftsebene. Beim Geschäftsführer wird das Gehalt als Arbeitseinkommen besteuert – mit Lohnsteuer und Sozialversicherung (je nach Beteiligungsquote).

Praxisbeispiel

GmbH-Gewinn vor Geschäftsführergehalt: 250.000 Euro. Geschäftsführervergütung: 80.000 Euro brutto.

  • GmbH-Gewinn nach Gehalt: 170.000 Euro
  • Körperschaftsteuer + GewSt (ca. 30 %): 51.000 Euro
  • Verbleibender Gewinn in der GmbH: 119.000 Euro
  • Bei vollständiger Ausschüttung: 25 % Abgeltungsteuer auf 119.000 = 29.750 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung auf GmbH-Ebene + Ausschüttungssteuer: ca. 80.750 Euro

Fazit

Die GmbH wird auf Gesellschaftsebene mit ca. 30 Prozent besteuert. Wird der Gewinn ausgeschüttet, entsteht eine zweite Steuerbelastung von 25 Prozent Abgeltungsteuer. Die Geschäftsführervergütung reduziert den GmbH-Gewinn und verschiebt Einkommen auf die Geschäftsführerebene.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 23 KStG
  • § 32d EStG
  • § 17 EStG
  • § 11 GewStG

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Die Entscheidung für oder gegen eine GmbH ist eine der folgenreichsten strukturellen Weichenstellungen. Sprechen Sie uns an – bevor die Entscheidung gefällt ist.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Ihre individuelle Situation besprechen

Jeder Hörakustik-Betrieb ist anders. Lassen Sie uns gemeinsam klären, welche steuerliche Gestaltung zu Ihrer Situation passt.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch ist Ihr aktueller Jahresumsatz?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?