Wie funktioniert die Besteuerung einer GmbH?
Ebene 1: Besteuerung auf Gesellschaftsebene
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer – das ergibt eine effektive Körperschaftsteuerbelastung von ca. 15,83 Prozent.
Gewerbesteuer
Zusätzlich zahlt die GmbH Gewerbesteuer – ohne den Freibetrag, der Einzelunternehmern zusteht. Bei einem typischen Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich: Messzahl 3,5 % × 400 % = 14 % Gewerbesteuerbelastung. Die Gewerbesteuer ist bei der GmbH nicht auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
Gesamtbelastung auf GmbH-Ebene
Körperschaftsteuer (ca. 15,83 %) plus Gewerbesteuer (ca. 14 %) ergibt eine Gesamtbelastung von rund 29–32 Prozent je nach Gemeinde-Hebesatz.
Ebene 2: Besteuerung beim Gesellschafter
Abgeltungsteuer
Gewinnausschüttungen der GmbH an natürliche Personen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer – die GmbH behält sie ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Teileinkünfteverfahren
Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren beantragen, wenn er zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder bei mindestens 1 Prozent Beteiligung eine berufliche Tätigkeit für die GmbH mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss ausübt. Der Antrag bindet fünf Jahre. Beim Teileinkünfteverfahren:
- 60 Prozent der Ausschüttung sind steuerpflichtig
- 40 Prozent sind steuerfrei
- Dafür sind Werbungskosten zu 60 Prozent abzugsfähig
Das Teileinkünfteverfahren ist vorteilhaft, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter rund 42–44 Prozent (je nach Solidaritätszuschlag und persönlicher Situation) liegt oder wenn Werbungskosten anfallen.
Das Geschäftsführergehalt
Die Geschäftsführervergütung ist Betriebsausgabe der GmbH – sie mindert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerlast auf Gesellschaftsebene. Beim Geschäftsführer wird das Gehalt als Arbeitseinkommen besteuert – mit Lohnsteuer und Sozialversicherung (je nach Beteiligungsquote).
Praxisbeispiel
GmbH-Gewinn vor Geschäftsführergehalt: 250.000 Euro. Geschäftsführervergütung: 80.000 Euro brutto.
- GmbH-Gewinn nach Gehalt: 170.000 Euro
- Körperschaftsteuer + GewSt (ca. 30 %): 51.000 Euro
- Verbleibender Gewinn in der GmbH: 119.000 Euro
- Bei vollständiger Ausschüttung: 25 % Abgeltungsteuer auf 119.000 = 29.750 Euro
- Gesamtsteuerbelastung auf GmbH-Ebene + Ausschüttungssteuer: ca. 80.750 Euro
Fazit
Die GmbH wird auf Gesellschaftsebene mit ca. 30 Prozent besteuert. Wird der Gewinn ausgeschüttet, entsteht eine zweite Steuerbelastung von 25 Prozent Abgeltungsteuer. Die Geschäftsführervergütung reduziert den GmbH-Gewinn und verschiebt Einkommen auf die Geschäftsführerebene.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 23 KStG
- § 32d EStG
- § 17 EStG
- § 11 GewStG
Häufige Folgefragen
- Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH?
- Wie funktioniert die Gewinnausschüttung innerhalb der Holdingstruktur?
- Was ist eine Geschäftsführervergütung?
Ihre individuelle Situation besprechen
Die Entscheidung für oder gegen eine GmbH ist eine der folgenreichsten strukturellen Weichenstellungen. Sprechen Sie uns an – bevor die Entscheidung gefällt ist.
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.