GmbH & Rechtsform

Wie funktioniert die Besteuerung einer GmbH?

Ebene 1: Besteuerung auf Gesellschaftsebene

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer – das ergibt eine effektive Körperschaftsteuerbelastung von ca. 15,83 Prozent.

Gewerbesteuer

Zusätzlich zahlt die GmbH Gewerbesteuer – ohne den Freibetrag, der Einzelunternehmern zusteht. Bei einem typischen Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich: Messzahl 3,5 % × 400 % = 14 % Gewerbesteuerbelastung. Die Gewerbesteuer ist bei der GmbH nicht auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.

Gesamtbelastung auf GmbH-Ebene

Körperschaftsteuer (ca. 15,83 %) plus Gewerbesteuer (ca. 14 %) ergibt eine Gesamtbelastung von rund 29–32 Prozent je nach Gemeinde-Hebesatz.

Ebene 2: Besteuerung beim Gesellschafter

Abgeltungsteuer

Gewinnausschüttungen der GmbH an natürliche Personen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer – die GmbH behält sie ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Teileinkünfteverfahren

Auf Antrag kann der Gesellschafter statt der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren wählen, wenn er zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder eine berufliche Tätigkeit für die GmbH ausübt. Beim Teileinkünfteverfahren:

  • 60 Prozent der Ausschüttung sind steuerpflichtig
  • 40 Prozent sind steuerfrei
  • Dafür sind Werbungskosten zu 60 Prozent abzugsfähig

Das Teileinkünfteverfahren ist vorteilhaft, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter ca. 42 Prozent liegt oder wenn Werbungskosten anfallen.

Das Geschäftsführergehalt

Das Geschäftsführervergütung ist Betriebsausgabe der GmbH – sie mindert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerlast auf Gesellschaftsebene. Beim Geschäftsführer wird das Gehalt als Arbeitseinkommen besteuert – mit Lohnsteuer und Sozialversicherung (je nach Beteiligungsquote).

Praxisbeispiel

GmbH-Gewinn vor Geschäftsführergehalt: 250.000 Euro. Geschäftsführervergütung: 80.000 Euro brutto.

  • GmbH-Gewinn nach Gehalt: 170.000 Euro
  • Körperschaftsteuer + GewSt (ca. 30 %): 51.000 Euro
  • Verbleibender Gewinn in der GmbH: 119.000 Euro
  • Bei vollständiger Ausschüttung: 25 % Abgeltungsteuer auf 119.000 = 29.750 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung auf GmbH-Ebene + Ausschüttungssteuer: ca. 80.750 Euro

Fazit

Die GmbH wird auf Gesellschaftsebene mit ca. 30 Prozent besteuert. Wird der Gewinn ausgeschüttet, entsteht eine zweite Steuerbelastung von 25 Prozent Abgeltungsteuer. Das Geschäftsführervergütung reduziert den GmbH-Gewinn und verschiebt Einkommen auf die Geschäftsführerebene.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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