GmbH & Rechtsform

Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH?

Die zwei Szenarien

Szenario 1: Gewinn wird thesauriert (in der GmbH belassen)

Beispiel: GmbH-Gewinn 200.000 Euro, Hebesatz 400 Prozent.

  • Körperschaftsteuer 15 %: 30.000 Euro
  • Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt: 1.650 Euro
  • Gewerbesteuer (3,5 % × 400 %): 28.000 Euro
  • Gesamtbelastung: 59.650 Euro (ca. 29,8 %)
  • Verbleibend in der GmbH: 140.350 Euro

Zum Vergleich: Beim Einzelunternehmen mit Spitzensteuersatz 42 % + Gewerbesteuer (abzüglich Anrechnung) wäre die Belastung ca. 40–42 Prozent.

Szenario 2: Gewinn wird vollständig ausgeschüttet

Fortsetzung des Beispiels: verbleibender Gewinn 140.350 Euro wird ausgeschüttet.

  • Abgeltungsteuer 25 % + SolZ: ca. 35.000 Euro
  • Verbleibend beim Gesellschafter netto: ca. 105.350 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung: 59.650 + 35.000 = 94.650 Euro (ca. 47,3 %)

Das entspricht einer Gesamtbelastung von fast 47 Prozent – vergleichbar oder höher als beim Einzelunternehmen mit Spitzensteuersatz.

Wann die GmbH steuerlich günstiger ist

Der Steuervorteil der GmbH entsteht ausschließlich dann, wenn Gewinne thesauriert und nicht sofort ausgeschüttet werden. Die eingesparte Steuer (Differenz zwischen ca. 30 % GmbH-Belastung und persönlichem Spitzensteuersatz von 42–45 %) kann als Eigenkapital für Investitionen oder Wachstum genutzt werden.

Der Break-even-Punkt

Als Orientierung: Die GmbH beginnt bei einem dauerhaft in der Gesellschaft verbleibenden Gewinn von ca. 60.000–80.000 Euro pro Jahr interessant zu werden. Darunter überwiegen meist die Mehrkosten der GmbH-Struktur.

Fazit

Die GmbH hat keinen automatischen Steuervorteil. Sie besteuert Gewinne günstiger als das Einzelunternehmen – aber nur so lange, wie Gewinne im System verbleiben. Bei vollständiger Ausschüttung ist die Gesamtbelastung ähnlich oder höher. Der echte Vorteil liegt in der Thesaurierungsmöglichkeit.

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Die Entscheidung für oder gegen eine GmbH ist eine der folgenreichsten strukturellen Weichenstellungen. Sprechen Sie uns an – bevor die Entscheidung gefällt ist.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?