Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH?
Die zwei Szenarien
Szenario 1: Gewinn wird thesauriert (in der GmbH belassen)
Beispiel: GmbH-Gewinn 200.000 Euro, Hebesatz 400 Prozent.
- Körperschaftsteuer 15 %: 30.000 Euro
- Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt: 1.650 Euro
- Gewerbesteuer (3,5 % × 400 %): 28.000 Euro
- Gesamtbelastung: 59.650 Euro (ca. 29,8 %)
- Verbleibend in der GmbH: 140.350 Euro
Zum Vergleich: Beim Einzelunternehmen mit Spitzensteuersatz 42 % + Gewerbesteuer (abzüglich Anrechnung) wäre die Belastung ca. 40–42 Prozent.
Szenario 2: Gewinn wird vollständig ausgeschüttet
Fortsetzung des Beispiels: verbleibender Gewinn 140.350 Euro wird ausgeschüttet.
- Abgeltungsteuer 25 % + SolZ: ca. 35.000 Euro
- Verbleibend beim Gesellschafter netto: ca. 105.350 Euro
- Gesamtsteuerbelastung: 59.650 + 35.000 = 94.650 Euro (ca. 47,3 %)
Das entspricht einer Gesamtbelastung von fast 47 Prozent – vergleichbar oder höher als beim Einzelunternehmen mit Spitzensteuersatz.
Wann die GmbH steuerlich günstiger ist
Der Steuervorteil der GmbH entsteht ausschließlich dann, wenn Gewinne thesauriert und nicht sofort ausgeschüttet werden. Die eingesparte Steuer (Differenz zwischen ca. 30 % GmbH-Belastung und persönlichem Spitzensteuersatz von 42–45 %) kann als Eigenkapital für Investitionen oder Wachstum genutzt werden.
Der Break-even-Punkt
Als Orientierung: Die GmbH beginnt bei einem dauerhaft in der Gesellschaft verbleibenden Gewinn von ca. 60.000–80.000 Euro pro Jahr interessant zu werden. Darunter überwiegen meist die Mehrkosten der GmbH-Struktur.
Fazit
Die GmbH hat keinen automatischen Steuervorteil. Sie besteuert Gewinne günstiger als das Einzelunternehmen – aber nur so lange, wie Gewinne im System verbleiben. Bei vollständiger Ausschüttung ist die Gesamtbelastung ähnlich oder höher. Der echte Vorteil liegt in der Thesaurierungsmöglichkeit.
Häufige Folgefragen
- Wie funktioniert die Besteuerung einer GmbH?
- Wann lohnt sich eine Gewinnausschüttung?
- Wie kann man Gewinne steuerlich optimieren?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.