Umsatzsteuer

Wie werden Serviceleistungen besteuert?

Was als Serviceleistung gilt

In der Hörakustik zählen zu den Serviceleistungen:

  • Nachanpassungen und Einstellungsoptimierungen
  • Wartungsleistungen
  • Nachbetreuung im Rahmen von Versorgungsverträgen
  • Reinigung und Pflege durch den Betrieb
  • Hörtraining und Schulungsleistungen
  • Hausbesuche und Außentermine

Serviceleistungen als Nebenleistung

Eine Serviceleistung kann unter bestimmten Umständen als unselbständige Nebenleistung zur begünstigten Hörgerätelieferung eingestuft werden – dann teilt sie den ermäßigten Steuersatz der Hauptleistung.

Das setzt voraus:

  • Die Serviceleistung ist unmittelbar mit der Gerätelieferung verbunden
  • Sie hat keinen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt ohne das Gerät
  • Sie wird nicht separat und zeitlich versetzt in Rechnung gestellt

In der Praxis ist diese Konstellation selten sauber abgrenzbar. Im Zweifel gilt 19 Prozent.

Servicepauschalen

Werden Serviceleistungen als Pauschale abgerechnet – etwa eine jährliche Betreuungspauschale – ist diese Pauschale mit 19 Prozent zu versteuern. Wenn die Pauschale mehrere Jahre abdeckt, muss sie zeitlich abgegrenzt werden: Nur der anteilig auf das laufende Jahr entfallende Betrag ist als Ertrag zu erfassen.

Dokumentation ist entscheidend

Das Finanzamt prüft Serviceleistungen regelmäßig auf korrekte Steuersatzzuordnung. Wer Serviceleistungen als Nebenleistung mit 7 % behandelt, muss das dokumentieren und begründen können. Fehlt die Dokumentation, setzt das Finanzamt 19 % an.

Fazit

Serviceleistungen werden mit 19 Prozent besteuert. Nur wenn eine Serviceleistung als unselbständige Nebenleistung zur begünstigten Hörgerätelieferung behandelt werden kann und das dokumentiert ist, gilt 7 Prozent. Im Zweifel – und ohne klare Dokumentation – gilt der Regelsteuersatz.

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Umsatzsteuer in der Hörakustik ist branchenspezifisch und prüfungsrelevant. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Leistungsstruktur korrekt abgegrenzt ist, sprechen Sie uns an.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?