Wie werden Serviceleistungen besteuert?
Was als Serviceleistung gilt
In der Hörakustik zählen zu den Serviceleistungen:
- Nachanpassungen und Einstellungsoptimierungen
- Wartungsleistungen
- Nachbetreuung im Rahmen von Versorgungsverträgen
- Reinigung und Pflege durch den Betrieb
- Hörtraining und Schulungsleistungen
- Hausbesuche und Außentermine
Serviceleistungen als Nebenleistung
Eine Serviceleistung kann unter bestimmten Umständen als unselbständige Nebenleistung zur begünstigten Hörgerätelieferung eingestuft werden – dann teilt sie den ermäßigten Steuersatz der Hauptleistung.
Das setzt voraus:
- Die Serviceleistung ist unmittelbar mit der Gerätelieferung verbunden
- Sie hat keinen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt ohne das Gerät
- Sie wird nicht separat und zeitlich versetzt in Rechnung gestellt
In der Praxis ist diese Konstellation selten sauber abgrenzbar. Im Zweifel gilt 19 Prozent.
Servicepauschalen
Werden Serviceleistungen als Pauschale abgerechnet – etwa eine jährliche Betreuungspauschale – ist diese Pauschale mit 19 Prozent zu versteuern. Wenn die Pauschale mehrere Jahre abdeckt, muss sie zeitlich abgegrenzt werden: Nur der anteilig auf das laufende Jahr entfallende Betrag ist als Ertrag zu erfassen.
Dokumentation ist entscheidend
Das Finanzamt prüft Serviceleistungen regelmäßig auf korrekte Steuersatzzuordnung. Wer Serviceleistungen als Nebenleistung mit 7 % behandelt, muss das dokumentieren und begründen können. Fehlt die Dokumentation, setzt das Finanzamt 19 % an.
Fazit
Serviceleistungen werden mit 19 Prozent besteuert. Nur wenn eine Serviceleistung als unselbständige Nebenleistung zur begünstigten Hörgerätelieferung behandelt werden kann und das dokumentiert ist, gilt 7 Prozent. Im Zweifel – und ohne klare Dokumentation – gilt der Regelsteuersatz.
Häufige Folgefragen
- Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Hörgeräte?
- Wie werden Reparaturen umsatzsteuerlich behandelt?
- Was passiert bei Fehlern in der Umsatzsteuer?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.