Gewinnermittlung & Buchhaltung

Was ist eine Betriebsprüfung der Buchführung?

Was bei einer Buchführungsprüfung geprüft wird

Das Finanzamt prüft im Wesentlichen:

  • Vollständigkeit der Buchführung – sind alle Einnahmen erfasst?
  • Belegpflicht – gibt es für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg?
  • Kassenführung – ist das Kassenbuch plausibel und lückenlos?
  • Umsatzsteuer – wurden die richtigen Steuersätze angewendet?
  • Warenbestand – stimmt die Buchhaltung mit dem tatsächlichen Lager überein?
  • Privatentnahmen – sind Entnahmen vollständig und korrekt erfasst?
  • GoBD-Konformität – entspricht das digitale Buchführungssystem den gesetzlichen Anforderungen?

Besonderheiten in der Hörakustik

In Hörakustik-Betrieben prüft das Finanzamt erfahrungsgemäß besonders:

  • Korrekte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Hörgeräte
  • Abgrenzung zwischen Hörgeräten (7 %) und Zubehör (19 %)
  • Behandlung von Reparaturpauschalen der Krankenkassen
  • Kassenführung und Tagesabschlüsse
  • Inventur und Bewertung des Warenbestands
  • Vollständigkeit der Krankenkassenabrechnungen

Digitale Buchführungsprüfung

Das Finanzamt hat das Recht, die digitalen Buchführungsdaten anzufordern und elektronisch auszuwerten. Die Datenzugriffsmöglichkeiten nach § 147 Abs. 6 AO umfassen:

  • unmittelbarer Zugriff: der Prüfer arbeitet direkt am System des Betriebs
  • mittelbarer Zugriff: der Prüfer bekommt Auswertungen auf Anforderung
  • Datenüberlassung: die Daten werden auf einem Datenträger übergeben (GDPdU-Export)

Wer ein GoBD-konformes Buchführungssystem betreibt, kann diese Daten problemlos bereitstellen. Wer kein sauberes System hat, gerät unter Erklärungsdruck.

Wie eine Buchführungsprüfung abläuft

Das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung in der Regel schriftlich an. Der Prüfer kommt in den Betrieb oder in die Kanzlei des Steuerberaters und prüft über mehrere Tage oder Wochen. Am Ende wird ein Prüfungsbericht erstellt – mit oder ohne Mehrsteuern.

Eine saubere Buchführung führt zu einem kurzen, problemlosen Verfahren. Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung verlängert die Prüfung und erhöht das Risiko von Schätzungen.

Fazit

Eine Betriebsprüfung der Buchführung ist kein Ausnahmefall – sie trifft Betriebe aller Größenordnungen. Wer laufend sauber bucht, Belege vollständig aufbewahrt und ein GoBD-konformes System betreibt, hat nichts zu befürchten. Wer erst bei Prüfungsankündigung anfängt zu ordnen, hat ein ernstes Problem.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 147 Abs. 6 AO

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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