Inventur & Warenbestand

Was passiert mit alten Lagerbeständen?

Wann spricht man von alten Lagerbeständen

In der Hörakustik entstehen alte Lagerbestände typischerweise durch:

  • Modellwechsel des Herstellers – ältere Modelle sind nicht mehr verkäuflich
  • Technologische Veralterung – z. B. analoge Geräte in einem auf Digitalversorgung ausgerichteten Markt
  • Überschätzter Bedarf beim Einkauf – zu viele Geräte eines Modells bestellt
  • Patientenwechsel – Geräte, die für bestimmte Kunden vorbereitet wurden und nicht abgenommen werden
  • Versorgungsabbrüche – Geräte, die nach einem abgebrochenen Anpassversuch im Lager verblieben

Die steuerliche Pflicht zur Abwertung

Das Niederstwertprinzip ist nicht optional. Wenn der Marktwert eines Lagergeräts unter die Anschaffungskosten gesunken ist, muss auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Inhaber hofft, das Gerät noch zum vollen Preis verkaufen zu können.

Maßgeblich ist der Wert, der am Markt realistisch erzielbar ist – nicht der Wunschpreis des Verkäufers.

Wie der Wert ermittelt wird

Für die Abwertung sind folgende Maßstäbe relevant:

  • Aktueller Einkaufspreis des Herstellers für dasselbe oder ein vergleichbares Modell
  • Am Markt erzielbare Verkaufspreise für das betreffende Modell
  • Händlernachlässe oder Rücknahmepreise des Herstellers
  • Bei völliger Unverkäuflichkeit: Null Euro

Steuerliche Wirkung der Abwertung

Jede Abwertung mindert den Bestandswert und damit den Gewinn. Das führt zu einer niedrigeren Steuerbelastung im Jahr der Abwertung. Dieser Effekt ist keine Gestaltung, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Folge einer realistischen Bewertung.

Beispiel: 10 veraltete Geräte mit Anschaffungskosten von je 800 Euro, aktueller Marktwert je 300 Euro. Abwertungsbedarf: 10 × (800 – 300) = 5.000 Euro weniger Bestandswert = 5.000 Euro Aufwand = Steuerersparnis von ca. 2.000–2.250 Euro.

Was mit ausgebuchten Geräten passiert

Wenn ein Gerät aus dem Inventar ausgebucht wird, muss der physische Umgang damit dokumentiert sein:

  • Entsorgungsnachweis bei nicht mehr funktionsfähigen Geräten
  • Rückgabe an den Hersteller mit Nachweis
  • Verkauf zu Sonderpreisen mit entsprechendem Beleg

Wer ein Gerät ausbucht und anschließend für ungekennzeichnete Preise verkauft, riskiert bei einer Betriebsprüfung Fragen nach dem Verbleib.

Fazit

Alte Lagerbestände sind ein häufig unterschätztes Thema in der Hörakustik. Wer veraltete Geräte zu ursprünglichen Anschaffungskosten bilanziert, weist einen zu hohen Gewinn aus und zahlt zu viel Steuer. Die Abwertung ist gesetzlich zwingend – und wirtschaftlich sinnvoll. Eine jährliche Bewertung des Lagerbestands auf tatsächlich erzielbare Werte gehört zum professionellen Jahresabschluss.

Häufige Folgefragen

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Inventur und Lagerbewertung sind in der Hörakustik branchenspezifisch und prüfungsrelevant. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihren Warenbestand steuerlich korrekt erfassen, sprechen Sie uns an.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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