Inventur & Warenbestand

Wie wird der Warenbestand bei einer Inhouse-Otoplastik-Werkstatt behandelt?

Was sich durch eine Inhouse-Werkstatt ändert

Wer Otoplastiken bisher extern fertigen ließ, hatte bilanziell nur fertige Produkte im Bestand. Mit einer eigenen Werkstatt entstehen drei neue Bestandskategorien:

  • Rohstoffe: Silikon, Abdruckmassen, Härtungskomponenten, Farbstoffe
  • Halbfertigwaren: Rohlinge, die sich noch in der Fertigung befinden
  • Fertigwaren: abgeschlossene Otoplastiken, die noch nicht an Kunden übergeben wurden

Alle drei Kategorien sind separat zu erfassen, zu bewerten und in der Inventur aufzuführen.

Bewertung der Rohstoffe

Rohmaterialien werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Dabei gelten dieselben Grundsätze wie bei Hörgeräten:

  • Ansatz: Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, abzgl. Rabatte
  • Niederstwertprinzip: Wenn Materialien ihren Wert verloren haben (z. B. durch Überlagerung oder Mindesthaltbarkeitsprobleme), ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben
  • Überlagerte oder abgelaufene Materialien sind vollständig auszubuchen

Bewertung der Halbfertigwaren

Halbfertigwaren werden mit den bisher angefallenen Herstellungskosten bewertet. Das umfasst:

  • Materialkosten (anteilig verbrauchte Rohstoffe)
  • Fertigungskosten (anteilige Personalkosten für die Werkstattzeit)
  • Nicht einzurechnen: allgemeine Verwaltungskosten oder Vertriebskosten

Die Bewertung von Halbfertigwaren ist aufwändiger als die Bewertung fertiger Geräte, weil der Fertigungsfortschritt geschätzt werden muss. Für kleinere Werkstätten empfiehlt sich eine vereinfachte Methode: Materialkosten plus pauschalem Zuschlag für Fertigungskosten.

Bewertung der Fertigwaren

Fertige Otoplastiken, die noch nicht an Kunden übergeben wurden, werden ebenfalls zu Herstellungskosten bewertet – also Materialeinsatz plus zurechenbare Fertigungskosten. Wurden sie individuell für bestimmte Kunden gefertigt, sollte vermerkt sein, ob die Lieferung noch aussteht oder ob eine Rücknahme wahrscheinlich ist.

Die Werkstattausrüstung: Anlagevermögen

Die Ausrüstung der Werkstatt – 3D-Drucker, Fräsmaschinen, Messgeräte, Zubehör – wird als Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben.

Typische Abschreibungsdauern:

  • 3D-Drucker und Fräsmaschinen: 5–8 Jahre
  • Messgeräte und Kalibriersysteme: 3–5 Jahre
  • IT-Systeme und Software: 3 Jahre

Tipp: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann bereits vor der Anschaffung genutzt werden, um die Steuerlast im Investitionsjahr zu senken. Bei einer geplanten Investition von 60.000 Euro können bis zu 50 Prozent – also 30.000 Euro – vorab als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Auswirkung auf den Gewinn

Eine Inhouse-Werkstatt beeinflusst den Gewinn auf mehreren Ebenen:

  • Aktivierung der Werkstattausrüstung erhöht das Anlagevermögen
  • Laufende Abschreibungen mindern den Gewinn jährlich
  • Materialbestände erhöhen das Umlaufvermögen
  • Höhere Marge durch Eigenproduktion verbessert den Rohgewinn
  • Anlaufkosten können in den ersten Monaten das Ergebnis belasten

Inventur bei Inhouse-Werkstatt

Die Inventur muss nun drei Ebenen umfassen:

  • Rohstoffe: vollständige körperliche Zählung und Mengenbewertung
  • Halbfertigwaren: Zählung der Rohlinge und Schätzung des Fertigungsgrads
  • Fertigwaren: Zählung der fertigen, noch nicht übergebenen Otoplastiken

Die Werkstattausrüstung erscheint im Anlagenverzeichnis, nicht in der Inventurliste des Umlaufvermögens.

Fazit

Eine Inhouse-Otoplastik-Werkstatt ist bilanziell anspruchsvoller als ein reiner Hörgeräteverkauf. Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigwaren müssen separat erfasst und bewertet werden. Die Werkstattausrüstung wird abgeschrieben. Wer diese Strukturen von Anfang an korrekt aufbaut, hat eine saubere Grundlage für Jahresabschluss, Steuerplanung und Betriebsprüfung.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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