Wie funktioniert ein Fahrtkostenzuschuss?
Steuerfreier Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel
Arbeitgeber können Fahrkarten oder Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel vollständig steuerfrei gewähren – ohne Betragsbegrenzung. Das gilt auch für das Deutschlandticket (steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG seit 2019 (Jobticket; Deutschlandticket seit Einführung 2023), auch bei privater Nutzung des Tickets).
Voraussetzung: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Pauschal versteuerter Pkw-Zuschuss
Für Fahrten mit dem eigenen Pkw kann der Arbeitgeber einen Zuschuss gewähren, der pauschal mit 15 Prozent Lohnsteuer versteuert wird – dann keine Sozialversicherungsbeiträge.
Die Pauschalversteuerung ist nur bis zur Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten des Arbeitnehmers zulässig. Als Berechnungsgrundlage gilt die Entfernungspauschale:
- 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 km
- 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer (2022–2025)
- Ab 2026: einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer
- Für die Pauschalierung werden vereinfachend 15 Arbeitstage pro Monat (180 pro Jahr) angesetzt; mehr Arbeitstage können nur mit Nachweis berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter pendelt täglich 30 km (einfache Strecke) mit dem eigenen Pkw.
- Entfernungskilometer: 30 km
- Berechnung 2026: 30 km × 0,38 = 11,40 Euro/Tag
- Vereinfachung: 15 Arbeitstage pro Monat (180 pro Jahr); mehr nur mit Nachweis
- Maximaler pauschal versteuerbarer Zuschuss: 2.052 Euro/Jahr = 171 Euro/Monat
- Lohnsteuer pauschal 15 %: rund 308 Euro/Jahr vom Arbeitgeber übernommen
- Kein Sozialversicherungsbeitrag – weder für AG noch für AN
Kombination mit dem Sachbezug
Fahrtkostenzuschuss und Sachbezug (50 Euro/Monat) können miteinander kombiniert werden. Beide Leistungen sind getrennt zu behandeln und unabhängig voneinander begünstigt.
Deutschlandticket als Jobticket
Der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket (63 Euro/Monat seit 1. Januar 2026) ist vollständig steuerfrei. Arbeitgeber, die das Ticket vollständig übernehmen, zahlen nichts ans Finanzamt. Der Mitarbeiter hat keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Fazit
Der Fahrtkostenzuschuss ist eines der steuerlich attraktivsten Instrumente für Mitarbeiter mit langen Pendelwegen. Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ist er vollständig steuerfrei. Für Pkw-Pendler kann er pauschal versteuert werden – ohne Sozialversicherungsbeiträge. Das erhöht das Nettoeinkommen des Mitarbeiters spürbar ohne entsprechende Bruttokosten.
Häufige Folgefragen
- Was ist ein Sachbezug?
- Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?
- Welche steuerfreien Zusatzleistungen gibt es?
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Lohn- und Personalthemen sind in der Hörakustik prüfungsrelevant. Wenn Sie Fragen zu Ihrer konkreten Personalstruktur haben, sprechen Sie uns an.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 Nr. 15 EStG
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.