Grundlagen der Besteuerung

Wie funktioniert die Krankenversicherung für selbständige Hörakustiker steuerlich?

Warum dieses Thema so relevant ist

Die Krankenversicherung ist für viele Einzelunternehmer einer der größten laufenden Kostenpunkte neben Steuern und Miete. Monatliche Beiträge von 800 bis 1.200 Euro sind keine Seltenheit – je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.

Wer versteht, wie diese Kosten steuerlich wirken, kann seine tatsächliche Belastung realistischer einschätzen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Selbständige können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Der Beitrag richtet sich nach dem Gewinn – mit einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag.

Der Beitragssatz beträgt 2024 rund 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag je nach Kasse) sowie 3,4 Prozent Pflegeversicherung (mit Kinderzuschlag). Maßgeblich ist das beitragspflichtige Einkommen, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze.

Private Krankenversicherung (PKV)

Viele Selbständige wählen die private Krankenversicherung, weil der Beitrag unabhängig vom Einkommen ist und individuell gestaltbar ist. Gerade in jungen Jahren mit guter Gesundheit kann die PKV günstiger sein.

Im Alter steigen PKV-Beiträge jedoch oft erheblich – das ist ein wichtiger Planungsgesichtspunkt für die Altersvorsorge.

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Was vollständig absetzbar ist

Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben unbegrenzt absetzbar. Zur Basisabsicherung zählt alles, was dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht:

  • stationäre und ambulante Behandlungen
  • Arztbesuche und Medikamente
  • Pflegeleistungen

Was nicht absetzbar ist

Mehrleistungen über die Basisabsicherung hinaus sind steuerlich nicht abzugsfähig. Typische Beispiele:

  • Krankengeld-Tarife
  • Chefarztbehandlung
  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • Auslandsreisekrankenschutz

Wer eine PKV mit Zusatzleistungen hat, muss seinen Beitrag aufteilen. Die Versicherung stellt in der Regel eine Bescheinigung aus, welcher Anteil auf die Basisabsicherung entfällt.

Praxisbeispiel

Ein Hörakustiker zahlt 1.100 Euro monatlich an seine private Krankenversicherung. Davon entfallen laut Bescheinigung 780 Euro auf die Basisabsicherung.

  • Absetzbar als Sonderausgaben: 780 Euro x 12 = 9.360 Euro pro Jahr
  • Nicht absetzbar: 320 Euro x 12 = 3.840 Euro pro Jahr

Die 9.360 Euro mindern das zu versteuernde Einkommen – bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 3.930 Euro.

Krankenversicherung als Betriebsausgabe?

Krankenversicherungsbeiträge für den Inhaber selbst sind keine Betriebsausgaben – sie werden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Das ist ein wichtiger Unterschied: Sie senken nicht den steuerlichen Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Gewinnermittlung.

Beiträge zur Krankenversicherung für Mitarbeiter sind dagegen Betriebsausgaben.

Fazit

Krankenversicherungsbeiträge sind für Selbständige steuerlich teilweise absetzbar – aber nur der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt. Die Beiträge mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Wer eine PKV mit Zusatzleistungen hat, benötigt eine Bescheinigung der Versicherung über den absetzbaren Anteil.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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