Grundlagen der Besteuerung

Wann verjähren Steuerforderungen?

Zwei verschiedene Verjährungsarten

1. Festsetzungsverjährung

Regelt, wie lange das Finanzamt eine Steuer noch festsetzen oder einen Bescheid ändern kann. Regelfall: 4 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung. Bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre.

2. Zahlungsverjährung

Regelt, wie lange eine bereits festgesetzte Steuerforderung noch vollstreckt werden kann. Die Zahlungsverjährung beträgt nach Paragraph 228 AO fünf Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig wurde.

Beispiel: Eine Einkommensteuernachzahlung wird im Mai 2023 fällig. Die Zahlungsverjährung beginnt mit Ablauf 2023 und endet am 31. Dezember 2028.

Unterbrechung der Verjährung

Die Zahlungsverjährung wird durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen – und beginnt danach erneut zu laufen. Unterbrechungsgründe sind unter anderem:

  • schriftliche Zahlungsaufforderung oder Mahnung
  • Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Pfändung)
  • Stundungsvereinbarungen
  • Zahlungsvereinbarungen

In der Praxis bedeutet das: Das Finanzamt kann eine drohende Verjährung durch eine einfache Mahnung unterbrechen. Steuerforderungen verjähren damit nur dann tatsächlich, wenn das Finanzamt sie komplett aus den Augen verliert – was praktisch nicht vorkommt.

Was bedeutet das für den Alltag

Für selbständige Hörakustiker ist die Verjährung von Steuerforderungen in der Praxis kein relevantes Gestaltungsinstrument. Offene Steuerforderungen sollten stets bedient werden – das Finanzamt unterbricht die Verjährung routinemäßig.

Relevant ist das Thema vor allem in Insolvenzsituationen oder bei sehr alten, bisher nicht beigetriebenen Forderungen.

Aufbewahrungsfristen vs. Verjährungsfristen

Häufige Verwechslung: Verjährung und Aufbewahrungsfristen sind nicht dasselbe.

  • Aufbewahrungspflicht für Buchführungsunterlagen: 10 Jahre
  • Aufbewahrungspflicht für sonstige Unterlagen: 6 Jahre
  • Zahlungsverjährung festgesetzter Steuerforderungen: 5 Jahre
  • Festsetzungsverjährung (Regelfall): 4 Jahre

Unterlagen dürfen also nicht bereits nach 5 Jahren vernichtet werden, nur weil Steuerforderungen verjährt sein könnten – die Aufbewahrungspflicht läuft unabhängig davon.

Fazit

Festgesetzte Steuerforderungen verjähren nach 5 Jahren – können aber durch Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jederzeit unterbrochen werden. Die Festsetzungsverjährung (wie lange das Finanzamt einen Bescheid erlassen kann) beträgt 4 Jahre im Regelfall. Beides sind separate Fristen mit unterschiedlichen Konsequenzen.

Häufige Folgefragen

Ihre persönliche Situation analysieren

Steuerplanung ist immer individuell. Wenn Sie wissen möchten, wo Sie konkret stehen, sprechen Sie uns an.

-> Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?