Wann verjähren Steuerforderungen?
Zwei verschiedene Verjährungsarten
1. Festsetzungsverjährung
Regelt, wie lange das Finanzamt eine Steuer noch festsetzen oder einen Bescheid ändern kann. Regelfall: 4 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung. Bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre.
2. Zahlungsverjährung
Regelt, wie lange eine bereits festgesetzte Steuerforderung noch vollstreckt werden kann. Die Zahlungsverjährung beträgt nach Paragraph 228 AO fünf Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig wurde.
Beispiel: Eine Einkommensteuernachzahlung wird im Mai 2023 fällig. Die Zahlungsverjährung beginnt mit Ablauf 2023 und endet am 31. Dezember 2028.
Unterbrechung der Verjährung
Die Zahlungsverjährung wird durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen – und beginnt danach erneut zu laufen. Unterbrechungsgründe sind unter anderem:
- schriftliche Zahlungsaufforderung oder Mahnung
- Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Pfändung)
- Stundungsvereinbarungen
- Zahlungsvereinbarungen
In der Praxis bedeutet das: Das Finanzamt kann eine drohende Verjährung durch eine einfache Mahnung unterbrechen. Steuerforderungen verjähren damit nur dann tatsächlich, wenn das Finanzamt sie komplett aus den Augen verliert – was praktisch nicht vorkommt.
Was bedeutet das für den Alltag
Für selbständige Hörakustiker ist die Verjährung von Steuerforderungen in der Praxis kein relevantes Gestaltungsinstrument. Offene Steuerforderungen sollten stets bedient werden – das Finanzamt unterbricht die Verjährung routinemäßig.
Relevant ist das Thema vor allem in Insolvenzsituationen oder bei sehr alten, bisher nicht beigetriebenen Forderungen.
Aufbewahrungsfristen vs. Verjährungsfristen
Häufige Verwechslung: Verjährung und Aufbewahrungsfristen sind nicht dasselbe.
- Aufbewahrungspflicht für Buchführungsunterlagen: 10 Jahre
- Aufbewahrungspflicht für sonstige Unterlagen: 6 Jahre
- Zahlungsverjährung festgesetzter Steuerforderungen: 5 Jahre
- Festsetzungsverjährung (Regelfall): 4 Jahre
Unterlagen dürfen also nicht bereits nach 5 Jahren vernichtet werden, nur weil Steuerforderungen verjährt sein könnten – die Aufbewahrungspflicht läuft unabhängig davon.
Fazit
Festgesetzte Steuerforderungen verjähren nach 5 Jahren – können aber durch Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jederzeit unterbrochen werden. Die Festsetzungsverjährung (wie lange das Finanzamt einen Bescheid erlassen kann) beträgt 4 Jahre im Regelfall. Beides sind separate Fristen mit unterschiedlichen Konsequenzen.
Häufige Folgefragen
- Wie lange kann das Finanzamt Steuerbescheide ändern?
- Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?
- Wie kann man sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.