Investitionen & Abschreibungen

Wie wird ein Firmenwagen versteuert?

Methode 1: Die 1-Prozent-Regelung

Bei der 1-Prozent-Regelung wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung pauschal berechnet – ohne Einzelnachweis der gefahrenen Kilometer.

Berechnung:

  • Geldwerter Vorteil pro Monat: 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung
  • Zusatz für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: 0,03 % des Bruttolistenpreises × einfache Entfernung in km × 12 Monate

Beispiel: Fahrzeug mit Bruttolistenpreis 40.000 Euro, Entfernung Wohnung–Betrieb 15 km:

  • Private Nutzung: 1 % × 40.000 = 400 Euro/Monat = 4.800 Euro/Jahr
  • Wohnung–Betrieb: 0,03 % × 40.000 × 15 × 12 = 2.160 Euro/Jahr
  • Gesamter geldwerter Vorteil: 6.960 Euro/Jahr – steuerpflichtig

Methode 2: Das Fahrtenbuch

Beim Fahrtenbuch werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert. Der steuerpflichtige Anteil ergibt sich aus dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten.

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der private Anteil tatsächlich gering ist – dann ist der versteuerte Betrag niedriger als bei der 1-Prozent-Regelung.

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:

  • Jede Fahrt muss zeitnah eingetragen werden
  • Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Zweck und Gesprächspartner bei Geschäftsreisen
  • Lückenlose, manipulationssichere Führung – digitale Lösungen sind zulässig, aber müssen unveränderlich sein

Welche Methode ist günstiger

Die 1-Prozent-Regelung ist günstiger, wenn der private Anteil hoch ist oder das Fahrzeug wenig gefahren wird. Das Fahrtenbuch ist günstiger, wenn der private Anteil nachweislich gering ist – typisch bei Außendienstmitarbeitern oder Betrieben mit vielen Kundenfahrten.

Faustregel: Bei einem privaten Nutzungsanteil unter ca. 20–25 Prozent lohnt sich das Fahrtenbuch meist.

Fazit

Ein Firmenwagen muss versteuert werden – die Wahl der Methode beeinflusst die Höhe der Steuerbelastung erheblich. Die 1-Prozent-Regelung ist einfach, aber pauschal. Das Fahrtenbuch ist aufwändiger, kann aber bei geringer Privatnutzung zu deutlicher Steuerersparnis führen.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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