Investitionen & Abschreibungen

Was ist die Ein-Prozent-Regel?

Wie die Ein-Prozent-Regel funktioniert

Ausgangsgröße ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung – also der empfohlene Verkaufspreis des Herstellers inklusive Umsatzsteuer und aller Extras. Rabatte oder der tatsächliche Kaufpreis spielen keine Rolle.

Wichtig: Auch bei einem gebrauchten Fahrzeug wird der ursprüngliche Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt – nicht der Kaufpreis des Gebrauchtwagens.

Die zwei Komponenten

1. Privatnutzung

1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat → 12 Prozent pro Jahr.

Beispiel: Bruttolistenpreis 35.000 Euro → geldwerter Vorteil: 350 Euro/Monat, 4.200 Euro/Jahr.

2. Fahrten Wohnung–Betrieb

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird zusätzlich berechnet: 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises × Entfernung in km × 12 Monate.

Beispiel: Bruttolistenpreis 35.000 Euro, Entfernung 20 km → 0,03 % × 35.000 × 20 × 12 = 2.520 Euro/Jahr.

Wann die Ein-Prozent-Regel ungünstig wird

Bei teuren Fahrzeugen steigt der geldwerte Vorteil stark an. Ein Fahrzeug mit 80.000 Euro Bruttolistenpreis generiert allein durch die 1-Prozent-Regelung 9.600 Euro steuerpflichtigen geldwerten Vorteil pro Jahr – plus Fahrten Wohnung–Betrieb. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das rund 4.000 Euro Steuer nur auf den geldwerten Vorteil.

In diesem Fall lohnt es sich zu prüfen, ob das Fahrtenbuch günstiger wäre.

Besonderheit Elektrofahrzeuge

Bei reinen Elektrofahrzeugen und bestimmten Hybridfahrzeugen ist der anzusetzende Bruttolistenpreis je nach Fahrzeug auf ein Viertel oder die Hälfte gemindert. Das reduziert den geldwerten Vorteil erheblich.

Fazit

Die Ein-Prozent-Regel ist einfach anzuwenden – braucht keine Kilometeraufzeichnungen und keine monatliche Dokumentation. Sie ist sinnvoll bei moderatem Fahrzeugwert und hohem tatsächlichem Privatanteil. Bei teuren Fahrzeugen oder nachweislich geringem Privatanteil sollte das Fahrtenbuch in Betracht gezogen werden.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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