Welche Lohnbestandteile sind steuerfrei?
Steuerfreie Lohnbestandteile im Überblick
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge)
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG):
- Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): bis 25 % des Grundlohns
- Sonntagsarbeit: bis 50 % des Grundlohns
- Arbeit an gesetzlichen Feiertagen: bis 125 % (Weihnachten, Silvester ab 14 Uhr: 150 %)
Grundlohngrenze: maximal 50 Euro pro Stunde. Grundlohn über 50 Euro wird für die Berechnung des steuerfreien Anteils auf 50 Euro gekappt.
Für Hörakustiker sind SFN-Zuschläge relevant bei Wochenenddiensten, Notfallversorgungen oder Öffnungszeiten an Feiertagen.
Sachbezug (50 Euro/Monat)
Der monatliche Sachbezugsfreibetrag erlaubt bis zu 50 Euro steuerfrei als Sachleistung – kein Bargeld, sondern Gutscheinkarten oder Sachgutscheine.
Kinderbetreuungszuschuss
Steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten nicht schulpflichtiger Kinder – ohne Betragsbegrenzung, wenn die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.
Gesundheitsförderung (600 Euro/Jahr)
Zertifizierte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei.
Erstattung von Weiterbildungskosten
Kosten für berufliche Weiterbildung, die der Arbeitgeber übernimmt, sind steuerfrei – auch wenn sie nur mittelbar dem Betrieb zugutekommen. Voraussetzung: beruflicher Zusammenhang.
Reisekostenerstattung
Tatsächliche Reisekosten für betriebliche Reisen können steuerfrei erstattet werden – Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen nach den gesetzlichen Höchstbeträgen.
Trinkgelder vom Kunden
Trinkgelder, die Mitarbeiter direkt von Kunden erhalten, sind nach § 3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei – ohne Betragsbegrenzung. Das ist in der Hörakustik zwar selten, aber gesetzlich klar geregelt.
Was nicht steuerfrei ist
Nicht steuerfrei sind:
- Bonuszahlungen in bar
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (vollständig steuerpflichtig)
- Gehaltsbestandteile, die als Sachleistung verkleidet werden, aber tatsächlich Geldleistungen sind
Fazit
Steuerfreie Lohnbestandteile sind ein legales und sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Mitarbeitervergütung ohne entsprechende Bruttokosten. Für Hörakustiker sind insbesondere Sachbezüge, SFN-Zuschläge und Gesundheitsförderung relevant. Der Schlüssel ist, diese Leistungen systematisch und dokumentiert einzusetzen.
Häufige Folgefragen
- Was ist ein Sachbezug?
- Wie funktioniert Nettolohnoptimierung?
- Was prüft die Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung?
Ihre individuelle Situation besprechen
Lohn- und Personalthemen sind in der Hörakustik prüfungsrelevant. Wenn Sie Fragen zu Ihrer konkreten Personalstruktur haben, sprechen Sie uns an.
→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 3b EStG
- § 3 Nr
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.