Mitarbeiter & Lohn

Welche Lohnbestandteile sind steuerfrei?

Steuerfreie Lohnbestandteile im Überblick

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge)

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG):

  • Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): bis 25 % des Grundlohns
  • Sonntagsarbeit: bis 50 % des Grundlohns
  • Arbeit an gesetzlichen Feiertagen: bis 125 % (Weihnachten, Silvester ab 14 Uhr: 150 %)

Grundlohngrenze: maximal 50 Euro pro Stunde. Grundlohn über 50 Euro wird für die Berechnung des steuerfreien Anteils auf 50 Euro gekappt.

Für Hörakustiker sind SFN-Zuschläge relevant bei Wochenenddiensten, Notfallversorgungen oder Öffnungszeiten an Feiertagen.

Sachbezug (50 Euro/Monat)

Der monatliche Sachbezugsfreibetrag erlaubt bis zu 50 Euro steuerfrei als Sachleistung – kein Bargeld, sondern Gutscheinkarten oder Sachgutscheine.

Kinderbetreuungszuschuss

Steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten nicht schulpflichtiger Kinder – ohne Betragsbegrenzung, wenn die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Gesundheitsförderung (600 Euro/Jahr)

Zertifizierte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei.

Erstattung von Weiterbildungskosten

Kosten für berufliche Weiterbildung, die der Arbeitgeber übernimmt, sind steuerfrei – auch wenn sie nur mittelbar dem Betrieb zugutekommen. Voraussetzung: beruflicher Zusammenhang.

Reisekostenerstattung

Tatsächliche Reisekosten für betriebliche Reisen können steuerfrei erstattet werden – Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen nach den gesetzlichen Höchstbeträgen.

Trinkgelder vom Kunden

Trinkgelder, die Mitarbeiter direkt von Kunden erhalten, sind nach § 3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei – ohne Betragsbegrenzung. Das ist in der Hörakustik zwar selten, aber gesetzlich klar geregelt.

Was nicht steuerfrei ist

Nicht steuerfrei sind:

  • Bonuszahlungen in bar
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (vollständig steuerpflichtig)
  • Gehaltsbestandteile, die als Sachleistung verkleidet werden, aber tatsächlich Geldleistungen sind

Fazit

Steuerfreie Lohnbestandteile sind ein legales und sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Mitarbeitervergütung ohne entsprechende Bruttokosten. Für Hörakustiker sind insbesondere Sachbezüge, SFN-Zuschläge und Gesundheitsförderung relevant. Der Schlüssel ist, diese Leistungen systematisch und dokumentiert einzusetzen.

Häufige Folgefragen

Ihre individuelle Situation besprechen

Lohn- und Personalthemen sind in der Hörakustik prüfungsrelevant. Wenn Sie Fragen zu Ihrer konkreten Personalstruktur haben, sprechen Sie uns an.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 3b EStG
  • § 3 Nr

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

Persönliche Beratung

Steuerfragen zu Ihrem Hörakustik-Betrieb?

Die Fastlane Steuerberatung begleitet Hörakustiker bundesweit – von der laufenden Buchhaltung bis zur Rechtsformwahl. Sprechen Sie mit uns.

oder anrufen: 02202 2710100
Mandant werden bei Fastlane

Ihre unverbindliche Mandatsanfrage

Schritt 1 von 8

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz in den letzten drei Jahren?

Eine grobe Spanne genügt – das hilft uns, Ihre Anfrage einzuordnen.

Werden Sie aktuell steuerlich beraten?
Wobei sollen wir Sie unterstützen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann möchten Sie starten?
Wohin dürfen wir Ihren Beratungsvorschlag senden?