Wie werden Fahrzeuge abgeschrieben?
Nutzungsdauer und Abschreibungssatz
Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw 6 Jahre. Das entspricht einem linearen Abschreibungssatz von ca. 16,67 Prozent pro Jahr.
Beispiel: Fahrzeug für 42.000 Euro netto, Nutzungsdauer 6 Jahre → 7.000 Euro Abschreibung pro Jahr.
Private Mitbenutzung: Die entscheidende Frage
Wird ein Fahrzeug sowohl betrieblich als auch privat genutzt, ist die steuerliche Behandlung komplex. Der private Nutzungsanteil ist kein abzugsfähiger Betriebsaufwand und muss versteuert werden.
Dafür gibt es zwei Methoden:
- 1-Prozent-Regelung: Pauschale Bewertung der privaten Nutzung ohne Einzelnachweis
- Fahrtenbuch: Exakter Nachweis der tatsächlichen Nutzungsanteile
Betriebliche Mindestnutzung
Ein Fahrzeug muss zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, um es dem Betriebsvermögen zuzuordnen und vollständig zu aktivieren. Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent, gibt es ein Wahlrecht. Unter 10 Prozent gehört das Fahrzeug grundsätzlich zum Privatvermögen.
Degressive Abschreibung und IAB
Für Fahrzeuge kann – wenn die Voraussetzungen vorliegen – die degressive Abschreibung genutzt werden. Außerdem ist der Investitionsabzugsbetrag möglich, wenn die Anschaffung konkret geplant ist und die Gewinngrenze eingehalten wird.
Sonderfall Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge genießen steuerliche Sonderregelungen, die die Nutzung besonders attraktiv machen – sowohl bei der Versteuerung der Privatnutzung als auch bei der Sonderabschreibung. Details dazu in der gesonderten Frage zu Elektroautos.
Fazit
Betriebliche Fahrzeuge werden über 6 Jahre abgeschrieben. Der abzugsfähige Anteil hängt von der tatsächlichen betrieblichen Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch betrieblich nutzt, muss die private Nutzung entweder pauschal (1-Prozent-Regel) oder exakt (Fahrtenbuch) versteuern.
Häufige Folgefragen
- Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
- Wie wird ein Firmenwagen versteuert?
- Was ist die Ein-Prozent-Regel?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.