GmbH & Rechtsform

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Typische Fälle in der Praxis

Zu hohes Geschäftsführervergütung

Wird der Geschäftsführer über das angemessene Maß hinaus entlohnt, wertet das Finanzamt den übersteigenden Anteil als vGA. Die GmbH kann diesen Betrag nicht als Betriebsausgabe abziehen, der Gesellschafter muss ihn als Ausschüttung versteuern.

Unangemessene Mietkonditionen

Vermietet der Gesellschafter Betriebsräume an seine GmbH zu einer über dem Markt liegenden Miete, ist der übersteigende Anteil eine vGA. Gleiches gilt für die umgekehrte Konstellation: Zu niedrige Miete für GmbH-eigene Gewerbeflächen an den Gesellschafter.

Nutzung von GmbH-Vermögen ohne Entgelt

Nutzt der Gesellschafter GmbH-Eigentum (Fahrzeuge, Geräte, Immobilien) privat ohne angemessenes Entgelt, ist der geldwerte Vorteil eine vGA.

Darlehen zu unangemessenen Konditionen

Gewährt die GmbH dem Gesellschafter ein zinsloses oder zinsarmes Darlehen, ist die Zinsdifferenz zur Marktkonditionen eine vGA.

Die steuerliche Doppelbelastung

Eine vGA führt zu einer empfindlichen steuerlichen Doppelbelastung:

  • Bei der GmbH: keine Betriebsausgabe – der GmbH-Gewinn steigt, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fallen auf den höheren Gewinn an
  • Beim Gesellschafter: Besteuerung als Ausschüttung (Abgeltungsteuer 25 % oder Teileinkünfteverfahren)

Dieser Doppeleffekt kann im Extremfall zu einer Steuerbelastung von 50–60 Prozent auf denselben Betrag führen.

Schutzmaßnahmen

Um vGAs zu vermeiden:

  • Alle Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter schriftlich und vor Durchführung fixieren
  • Marktübliche Konditionen als Maßstab nutzen
  • Regelmäßige Überprüfung des Geschäftsführervergütung auf Fremdvergleichstauglichkeit
  • Firmenwagen-Regelungen klar dokumentieren
  • Darlehensverträge schriftlich und marktüblich verzinsen

Fazit

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eines der häufigsten Themen bei GmbH-Betriebsprüfungen. Sie entsteht nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlenden Fremdvergleichen. Wer alle Vereinbarungen mit seiner GmbH schriftlich und marktüblich gestaltet, schließt das Risiko weitgehend aus.

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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