Umsatzsteuer

Welche Variante ist für Hörakustiker sinnvoll – Ist- oder Soll-Versteuerung?

Die Entscheidungskriterien im Überblick

Für die Ist-Versteuerung spricht:

  • Umsatz unter 800.000 Euro → Voraussetzung erfüllbar (Grenze seit 2024)
  • Hoher Anteil an GKV-Versorgungen mit langen Zahlungsfristen
  • Liquidität ist ein relevanter Engpassfaktor im Betrieb
  • EÜR wird genutzt (dann automatisch Ist-Versteuerung möglich)

Für die Soll-Versteuerung spricht:

  • Umsatz über 800.000 Euro → Ist-Versteuerung nicht mehr zulässig (ab 2024)
  • Hoher Anteil an Sofortzahlern (Privatkunden, sofortige Barzahlung)
  • Betrieb bilanziert und hat stabile Liquidität

Der konkrete Liquiditätsvorteil

Ein Betrieb mit monatlich 50.000 Euro GKV-Umsatz und durchschnittlich 6 Wochen Zahlungsverzögerung der Krankenkassen hat bei der Soll-Versteuerung monatlich rund 3.300 Euro Umsatzsteuer vorauszufinanzieren (50.000 × 7 % × 6/8 Wochen Verzögerung). Bei der Ist-Versteuerung entfällt diese Vorfinanzierung vollständig.

Wechsel zwischen den Methoden

Ein Wechsel von Soll- zu Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt werden. Es gibt keine Frist – der Antrag kann jederzeit gestellt werden und gilt ab dem nächsten Voranmeldungszeitraum.

Bei einem Wechsel muss beachtet werden: Offene Forderungen, die unter der Soll-Versteuerung entstanden sind, müssen nicht nochmals versteuert werden. Aber das Buchführungssystem muss entsprechend umgestellt werden.

Fazit

Für die meisten Hörakustiker mit Kassenversorgungen und Umsätzen unter 800.000 Euro ist die Ist-Versteuerung vorteilhaft. Wer sie noch nicht nutzt, sollte das beim Finanzamt beantragen. Der Liquiditätsvorteil ist konkret und dauerhaft.

Häufige Folgefragen

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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