Umsatzsteuer

Was ist die Ist-Versteuerung?

Der Unterschied zur Soll-Versteuerung

Soll-Versteuerung (Regelfall)

Umsatzsteuer entsteht mit der Leistungserbringung. Ein Hörgerät wird im Oktober geliefert und an die Krankenkasse abgerechnet – die Umsatzsteuer ist bereits in der Oktober-Voranmeldung zu erfassen, auch wenn die Zahlung erst im Dezember eingeht.

Ist-Versteuerung

Umsatzsteuer entsteht erst mit dem Zahlungseingang. Gleicher Sachverhalt: Das Hörgerät wird im Oktober geliefert, die Krankenkasse zahlt im Dezember – die Umsatzsteuer wird erst in der Dezember-Voranmeldung erfasst.

Wer kann die Ist-Versteuerung nutzen

Die Ist-Versteuerung ist kein Recht, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden (§ 20 UStG). Sie steht zur Verfügung wenn:

  • der Jahresumsatz im Vorjahr 800.000 Euro nicht überschritten hat (ab 2024, davor 600.000 Euro), oder
  • der Unternehmer von der Buchführungspflicht befreit ist (EÜR), oder
  • der Unternehmer Angehöriger eines freien Berufs ist

Achtung: Überschreitet der Umsatz dauerhaft 800.000 Euro (Grenze ab 2024, angehoben durch das Wachstumschancengesetz), muss zur Soll-Versteuerung gewechselt werden.

Liquiditätsvorteil in der Hörakustik

In der Hörakustik zahlen gesetzliche Krankenkassen häufig erst 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Abrechnung. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer auf diese Forderungen bereits in der nächsten Voranmeldung abgeführt werden – obwohl das Geld noch nicht eingegangen ist.

Die Ist-Versteuerung verschiebt diese Belastung auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs und verbessert damit die Liquidität spürbar.

Fazit

Die Ist-Versteuerung ist für Hörakustiker mit Umsätzen unter 800.000 Euro ein attraktives Instrument zur Liquiditätssteuerung. Sie muss beim Finanzamt beantragt werden und hat keine inhaltlichen Nachteile gegenüber der Soll-Versteuerung – nur einen anderen Zeitpunkt der Steuerentstehung.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 20 UStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 19. Juni 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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